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DER SEL. ANTONIO ROSMINI
Aus Nr. 09 - 2007

Geschichte einer schwierigen Kausa


Der Postulator des Seligsprechungsprozesses rekonstruiert die Etappen, die Rosmini zur Ehre der Altäre führten.


von Claudio Massimiliano Papa


Ansicht der Benediktinerabtei San Michele, in Val di Susa, die die Rosminianer 1836 gründeten.

Ansicht der Benediktinerabtei San Michele, in Val di Susa, die die Rosminianer 1836 gründeten.

Schon in jungen Jahren stand Antonio Rosmini in dem Ruf, ein Mann Gottes zu sein. Ein Ruf, der durch einige, seiner Fürsprache zu verdankende Gnaden nach seinem Tod noch verstärkt wurde. Sein erster Biograph Pater Francesco Paoli sah das, wie auch die wachsende Verehrung Rosminins, als Anlass, schon unmittelbar nach seinem Tod einen Seligsprechungsprozess einzuleiten. Doch er musste schon bald feststellen, dass sein Anliegen nicht von allen gut geheißen wurde. Für die Einleitung eines Seligsprechungsprozesses waren die Kardinäle Hohenlohe und Bartolini, wie auch die Bischöfe von Casale und Turin im Piemont.
Der Erzbischof von Turin, Lorenzo Gastaldi, wollte ihm sogar mit Rat und Tat zur Seite stehen. In einem Brief an den General der Rosminianer, Pater Luigi Lanzoni, forderte er diesen auf: „Sie sollten Ihre Anfrage sine mora der Kurie von Novara unterbreiten, damit der Prozess eingeleitet werden kann…“.
Erzbischof Gastaldi drängte die Rosminianer zum Handeln und schrieb einen Brief an den Bischof von Novara, in dem er sich zuversichtlich zeigte, dass dieser „der berechtigten Anfrage dieser vorbildlichen Patres, an deren Bitte ich mich anschließe“ zustimmen werde, und erklärte, der Kausa selbst jede nur mögliche Unterstützung geben zu wollen. Er schloss mit den Worten: „Es geht darum, zum Ruhm einer der Persönlichkeiten beizutragen, die die Kirche und den Klerus in diesem Jahrhundert am meisten erleuchtet haben.“
Am 22. April 1882 bat Pater Paoli den Bischof von Trient um Erlaubnis, in seiner Diözese inoffizielle Zeugenaussagen über die Tugenden des Dieners Gottes zu sammeln, in der Absicht den Informationsprozess einleiten zu können. Das Sammeln von Material konnte nun zwar beginnen, ein Prozess aber wurde doch nicht eingeleitet: Pater Lanzoni erschien es nämlich nicht klug, „die große Seligsprechungskausa“ gerade in einem Moment einzuleiten, in dem er erfahren hatte, dass das Heilige Offizium die Werke Rosminis einer Überprüfung unterzog.
Auf diese Nachricht hin hatte Pater Lanzoni schon Anfang 1882 folgende Anfrage an Papst Leo XIII. gerichtet: „… Als Gnadenerweis teile man mir (falls je die privaten Mitteilungen wahr sein sollten), in der Weise, die Sie, Heiliger Vater, für angemessen halten, jene Sätze mit, die sich in besagten beanstandeten Werken finden, damit man deren Unklarheit oder die Einwände ausräumen kann, die der gesunden Lehre der Kirche und des Apostolischen Stuhles zu schaden scheinen.“ In den kommenden zwei Jahren setzte Paoli seine Arbeit unermüdlich fort und schrieb den zweiten Teil der Lebensgeschichte Rosminis (Della vita di Antonio Rosmini-Serbati) mit dem bezeichnenden Titel Delle sue virtù.
Darin zeigt er, auf Fakten gestützt, nicht nur die von Rosmini geübten heldenhaften Tugenden auf, sondern kann auch ca. 300 Zeugnisse liefern, die Personen aus Kirchenkreisen – aber nicht nur – über die Tugenden und Heiligkeit des Dieners Gottes abgegeben haben. Personen, die Rosmini noch persönlich gekannt hatten. Obwohl das gesammelte Beweismaterial für die Heiligkeit des Lebens Rosminis inzwischen beachtlich war, wollten die Oberen des religiösen Instituts die Anfrage um Einleitung eines Seligsprechungsprozesses noch überdenken. Grund war das Dekret Post obitum von 1887, das 40Sätzen aus den Werken Rosminis mögliche lehrmäßige Irrtümer unterstellte. Die Anfrage um Einleitung des Seligsprechungsprozesses wurde also zuerst einmal zurückgestellt und war 40 Jahre lang kein Thema mehr.
Erst 1928 hielt es Pater General Balsari für angebracht, einen erneuten Versuch zu starten. Abgesehen von den Wunderheilungen in jenem Jahr, die natürlich als wichtigste übernatürliche Beweise für die Heiligkeit seines Lebens galten, jährte sich damals auch der 100. Jahrestag der Gründung des Instituts der Nächstenliebe. Indem man sich also für den Fall Rosmini einsetzte, setzte man sich auch endlich für ein „Institut“ ein, das bisher darunter gelitten hatte, einen unverstandenen Gründer zu haben. Und schließlich durfte man ja auch die wenigen, noch existierenden Zeugnisse de visu nicht verloren gehen lassen und musste sich die Zeugnisse de auditu sichern.
Ermutigt wurde Pater Balsari zu diesem Schritt nicht nur durch die Worte des Papstes, sondern auch durch Kardinal Gamba, Erzbischof von Turin, und Mons. Mariani, Sekretär der Heiligen Ritenkongregation. Die Anfrage an die Bischöfe von Novara und Trient wurde positiv beurteilt, und am 13. Januar erteilte die Heilige Ritenkongregation ohne große Schwierigkeiten das Mandat für Pater Giuseppe Sannicolò und zwei Vizepostulatoren; auch das von der Cancelleria derselben Kongregation ausgestellte und von Substitut Mons. Di Fava unterzeichnete nihil obstat fehlte nicht. Auf der Grundlage der damals gültigen Canones 2038 und 2939 konnten die Bischöfe iure proprio den Informationsprozess über den Ruf der Heiligkeit und den de non cultu einleiten. Während der Bischof von Trient davon Kenntnis nahm, das Gericht einsetzte und die erste Sitzung hielt, schrieb der Bischof von Novara am 6. Januar 1928 einen Brief an Staatssekretär Kardinal Gasparri, in dem er ihn um Informationen bat. Da Mons. Gasparri allerdings nicht dafür zuständig war, leitete er den Brief an den Generalprokurator des Glaubens weiter, Mons. Salotti. Nachdem dieser sein Urteil zum Fall Rosmini abgegeben hatte, riet er dem Bischof von Novara von einer Einleitung eines Seligsprechungsprozesses ab, um keine „alten Polemiken wieder aufleben zu lassen, wenig angemessene und nützliche Diskussionen zu entfachen, und im Klerus und unter den Laien nicht jene Spaltung auszulösen, die die Liebe und Umsicht zu vermeiden rät.“
Kurz, darauf, am 5. Februar, schrieb Pater Balsari einen langen, informativen Brief an den Papst. Darin bat er um Einleitung des Prozesses in der Diözese Novara und Fortführung in der Diözese Trient, wo er bereits begonnen hatte. Aber das Ganze wurde nicht weiter verfolgt und kam zum Erliegen.
Danach wurden noch verschiedene andere Versuche unternommen, die Kausa einzuleiten. In der Geschichte des Instituts der Nächstenliebe haben alle Patres, mit Ausnahme Lanzonis – der Pater General des demütigen und stillen Gehorsams dem Post obitum gegenüber –, immer wieder versucht, einen Seligsprechungsprozess für ihren Gründer einzuleiten.
Eine historische Aufnahme des Colle Rosmini mit dem Heiligtum, wo Rosmini begraben ist, und dem ihm gewidmeten Kolleg.

Eine historische Aufnahme des Colle Rosmini mit dem Heiligtum, wo Rosmini begraben ist, und dem ihm gewidmeten Kolleg.

Die Petition von Pater General Giuseppe Bozzetti unter dem Pontifikat von Papst Pius XII. erlitt ein ähnliches Schicksal wie die von Pater Balsari im Jahr 1928. Auch dieses Mal war schon alles bereit für die Einleitung des Informationsprozesses in der Diözese Novara, war schon der Postulator ernannt: Pater John Hichey. Doch dann, am 4. Juli 1947, erhielt der Pater Provinzial einen Brief aus Novara: darin teilte Mons. Giovanni Cavigioli „zu seinem tiefsten Bedauern“ die negative Antwort der Heiligen Ritenkongregation mit. Kardinal Salotti, Präfekt der Kongregation, konnte aus denselben Gründen wie schon im Jahr 1928 nur ein „nein“ aussprechen.
chen Umsicht und Sorge – mit der Kausa Rosmini, wollte sich unmittelbar nach Abschluss des Konzils darum kümmern. Nach seinem Wunsch sollte die Kausa Rosmini keine theologische, sondern eine historische Kausa sein. Das neue Klima ermutigte zu weiteren Schritten, und am 17. September 1962 wurde um das nulla osta der Heiligen Ritenkongregation angesucht. Aber die Hoffnung, dem Ziel nun endlich greifbar nahe gekommen zu sein, wurde vom Tod des Papstes im Juni 1963 zunichte gemacht.
In der Zwischenzeit – die Konzilsväter waren gerade mit den Problemen der Liturgie befasst – hielt es der Generalprokurator für angebracht, Kardinal Larraona ein Buch Rosminis zu schenken, das sich mit eben diesem Thema befasst: Die fünf Wunden der Kirche. In seinem Begleitschreiben wies er auch auf die historisch-politischen Gründe hin, die das Buch auf den Index katapultiert hatten, und gab der Hoffnung Ausdruck, dass „dieses Verbot zu gegebener Zeit aufgehoben werden könne.“
Im März 1965 wurden die Kontakte zum Vorantreiben der Kausa Rosmini wieder aufgenommen. Bei einer Begegnung mit Kardinal Ottaviani, Sekretär der Kongregation des Heiligen Offiziums, wurde dem Pater General gesagt: „Man soll ruhig sofort damit beginnen, alle Einwände und Antworten vorzubereiten, damit bereits alles für eine gute Lösung bereit ist, wenn der Prozess bei uns anlangt. Man muss fähige Leute suchen.“
Mitte Dezember 1965 übermittelte Mons. Angelo Dell’Acqua die Supplica mit der Bitte um Erlaubnis zur Einleitung des Prozesses an den Papst. Im November 1966 fragte der Rosminianer Pater Bolla, Prokurator des Instituts der Nächstenliebe, noch einmal bei Kardinal Larraona nach, da man immer noch keine Antwort erhalten hatte. Auch der Pater General hakte bei Mons. Angelo Dell’Acqua, Überbringer der Petition, wegen der Verzögerungen noch einmal nach. Dieser gab ihm zu verstehen, dass das „Dinge“ seien, „über die man gut nachdenken muss“, und riet ihm, beim Heiligen Vater um Audienz anzusuchen. Doch schon wenige Zeit später riet er ihm, dass er sein Vorhaben lieber aufgeben solle. Die neuen, von Befürwortern geweckten Hoffnungen wurden ebenso wie die vorherigen zunichte gemacht; die Gründe dafür bleiben vage.
Im Archiv des Generalats der Rosminianer sind noch Dokumente aus den ersten Monaten des Jahres 1971 enthalten, die beweisen, dass man einen Seligsprechungsprozess Rosminis einleiten wollte. Vom 19. Mai stammt beispielsweise eine Relazione zum Problem der „vierzig Sätze“: dieser Bericht wurde Mons. Giuseppe Del Ton überstellt, Sekretär für die lateinischen Dokumente (Staatssekretariat). Das Datum des 20. Mai trägt dagegen ein Brief, ebenfalls von Mons. Del Ton, mit beiliegendem Promemoria, an Kardinal Franjo Seper, Präfekt der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre, in dem das nihil obstat erbeten wird. Ebenfalls vom 20. Mai stammt eine Petizione des Pater General an den Papst. Die Antwort trägt das Datum des 9. Juni: Kardinal Seper informiert Mons. Del Ton, dass „dieses Dikasterium in präventiver Phase kein derartiges nihil obstat erlässt; und dass sich diese Heilige Kongregation deshalb vorbehält, die Frage der eventuellen Seligsprechung mit der größten Unparteilichkeit zu behandeln, sobald eine offizielle Anfrage seitens der Heiligen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse eingeht.“
Gegen Ende Sommer 1971 werden die informellen Kontakte für einen neuerlichen Versuch wieder aufgenommen. Dem Rosminianer-Pater Clemente Riva geben Mons. Del Ton und Kardinal Nasalli Rocca di Corneliano zu verstehen, dass man in vatikanischen Kreisen dafür sei, Papst eingeschlossen. Von Mons. Frutaz, Untersekretär der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, erhält der Pater genaue Anweisungen zum weiteren Vorgehen. Man brauchte also: die vom Pater General im Namen des Instituts, der Befürworter und Rosmini-Experten an den Papst geschickte Supplica, wobei man die Person und aktuelle Nützlichkeit des heiligen Lebens und Denkens Rosminis herausstellt; das Profilo des Lebens und der Tugenden; den ausdrücklichen Verweis auf die „vierzig Sätze“; das nihil obstat und einen Ponenten (ein Kardinal oder der Generalobere selbst), der dem Papst die Petition gemeinsam mit dem gesamten Material vorlegt.
Am 24. Mai 1972 unterbreitet Mons. Pasquale Macchi dem Heiligen Vater die Supplica. Sie trägt die Unterschrift von Pater Francesco Berra, Prokurator des Instituts, und Pater Clemente Riva, Stellvertreter des Paters General. Ende Mai bestätigt Mons. Macchi den Eingang der Supplica mit beiliegender Dokumentation. Die Kongregation für die Glaubenslehre wendet sich an Pater Cornelio Fabro (18. November 1972) und den Rosminianer Clemente Riva (7. Dezember ’73) mit der Bitte um Beurteilung der Frage Rosmini.
Der Bischof von Novara, Renato Corti (zweiter von links) und Pater Claudio Massimiliano Papa  (zweiter von rechts), Postulator des Seligsprechungsprozesses, 
bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Seligsprechungskausa für Antonio Rosmini.

Der Bischof von Novara, Renato Corti (zweiter von links) und Pater Claudio Massimiliano Papa (zweiter von rechts), Postulator des Seligsprechungsprozesses, bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Seligsprechungskausa für Antonio Rosmini.

In Anbetracht der Tatsache, dass das Thema mehr als komplex ist, wird im April 1974 an der Kongregation für die Glaubenslehre eigens eine Kommission eingerichtet, die den Mitgliedern des Dikasteriums ihre Schlussfolgerungen mitteilen soll. Mitglieder dieser Kommission sind sowohl Fabro als auch Riva. Die Arbeiten ziehen sich bis Mitte 1976 hin, und das Ergebnis wird der Plenarversammlung des Dikasteriums unterbreitet; viele scheinen für eine Abschaffung des Post obitum zu sein, einige aber auch dagegen. Der Rosminianer-Pater Clemente Riva wird zum Weihbischof von Rom ernannt und verlässt die Kommission wenige Monate vor Abschluss der Arbeiten.
Die Kongregation für die Glaubenslehre kommt nach Untersuchung der Angelegenheit zwar zu keinem negativen Urteil, beschließt aber – wie Mons. Riva durch Mons. Hamer, Sekretär der Kongregation, mitgeteilt wird – das non expedit nunc aufgrund der unterschiedlichen Beurteilungen durch die Konsultoren. Sie fordert die Gelehrten auf, sich noch intensiver mit Rosmini zu befassen, um zu einer Interpretation zu gelangen, auf deren Grundlage die Zensur aufgehoben werden kann.
Diese Antwort wirft ein ernst zu nehmendes Problem auf: kann ein Autor verurteilt werden – und das auch bleiben –, wenn die „oberste Autorität“ daran zweifelt, ob der besagte Autor nicht doch recht haben könnte, es auf ihn bezogen eine positive Interpretation geben kann? Zweifel, die allen, die sich jemals mit Rosmini befasst haben, schwer zu schaffen machten.
Auf der Grundlage neuer Erkenntnisse schickt Pater General Giovanni Zantedeschi am 5. Juni 1990 der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre neue Dokumente zu mit „neuen Elementen für die Beurteilung der exakten Position des Antonio Rosmini bezüglich der ‚vierzig Sätze‘, die vom Dekret Post obitum verurteilt wurden.“
Kurze Zeit später, im August, wird Pater Remo Bessero Belti zum Sachverständigen des Instituts ernannt für die nun eingerichtete Studienkommission, die sich erneut mit der Frage Rosmini befassen soll.
Die Heilige Kongregation folgt folgender Prozedur: zunächst einmal werden dem rosminianischen Sachverständigen alle Schwierigkeiten und Vorbehalte unterbreitet, die laut der vorherigen Untersuchung von 1976 im Denken Rosminis festzustellen sind; darauf folgt seine schriftliche Antwort auf diese Schwierigkeiten und Zweifelsfragen; schließlich wird die Studienkommission einberufen, deren Mitglied Pater Bessero Belti ist und die die Frage diskutieren und ein diesbezügliches Urteil formulieren soll.
Das Ergebnis der Untersuchung ist positiv und ermöglicht die Abfassung der Declaratio vom 19. Februar 1994 mit dem non obstare, dass „der Seligsprechungsprozess des Dieners Gottes Antonio Rosmini, Priester und Gründer des Instituts der Nächstenliebe und der Schwestern von der göttlichen Vorsehung, eingeleitet werden kann.“ Am unteren Rand des Dokuments steht geschrieben, dass die „Kongregation für die Glaubenslehre bezüglich des entsprechenden definitiven lehrmäßigen Urteils erneut herangezogen werden muss.“
Am 28. Februar informiert der Generalobere den Bischof von Novara, Mons. Renato Corti, der in seiner Diözese sofort den Informationsprozess einleiten lässt. Der Bischof ernennt drei Theologen und die historische Kommission für die Diözese, in der Rosmini lebte und starb, und schlägt eine solche Kommission auch für die Diözese Trient vor, in der Rosmini geboren wurde und aufwuchs. Am 10. März 1994 wird das Dekret non obstare allen Bischöfen der piemontesischen Bischofskonferenz zugestellt.
Am 1. Juli 1997 wurde das Diözesangericht für den Informationsprozess über den Ruf der Heiligkeit des Dieners Gottes Antonio Rosmini eingesetzt. Zum neuen Generalpostulator des Instituts der Nächstenliebe und der Schwestern von der göttlichen Vorsehung wurde ich ernannt, ebenfalls ein Rosminianer. Vizepostulator war Sr. Carla Cattoretti, aus dem Orden der Schwestern von der göttlichen Vorsehung, die dieses Amt bis 2001 innehatte, jenem Jahr, in dem sie zur Generaloberen ernannt wurde. Am 20. Februar 1998 fand der Diözesanprozess seinen Abschluss und übergab das Transunto der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse. Im März 1999 wurde Pater Ambrogio Eszer op zum Relator ernannt, der mich kontaktierte und mir genaue Instruktionen gab, wie die Abfassung der Positio vor sich gehen soll.
In der Istruzione von Pater Eszer wurde darauf hingewiesen, dass die im Anhang beigefügten Quellen die „vierzig Sätze“ enthalten müßten, die das Heilige Offizium 1887 verurteilte, mit einer Einleitung, die beweist, dass die verurteilten Sätze nicht der wahren Auffassung des Dieners Gottes entsprechen. Dieses Kapitel mußte der Kongregation für die Glaubenslehre eigens unterbreitet werden, wie vom ehrwürdigen Erzbischof Alberto Bovone, Sekretär der Kongregation für die Glaubenslehre mit Schreiben vom 19. Januar 1994 an Seine Exzellenz, Mons. Giovanni Battista Re, Substitut des Staatssekretariats, festgelegt.
Zu diesem Zweck übermittelte ich dem Relator am 2. Dezember 1999 das Kapitel der Positio über die historischen Fakten und theologischen Schlussfolgerungen, die zum Post obitum geführt hatten. Diese von mir abgefaßte Arbeit will zeigen, dass „der Sinngehalt der verurteilten ‚Sätze‘ in Wahrheit nicht die wahre Auffassung des Autors widerspiegelt.“
Am 1. Juli 2001 veröffentlicht der Osservatore Romano die Notifikation der Kongregation für die Glaubenslehre „zur Bedeutung der lehramtlichen Dekrete bezüglich des Denkens und der Werke des Priesters Antonio Rosmini Serbati.“ Die Notifikation trägt die Unterschrift des damaligen Präfekten Joseph Ratzinger.
Am 1. Juli 2001, zum 146. Todestag des Dieners Gottes Antonio Rosmini, veröffentlicht der L'Osservatore Romano die Notifikation der Kongregation für die Glaubenslehre „zur Bedeutung der lehramtlichen Dekrete bezüglich des Denkens und der Werke des Priesters Antonio Rosmini Serbati.“ In der Noifikation, heisst es: „Die Gründe der lehramtlichen zur Vorsicht mahnenden Besorgnis und Schwierigkeit, die zur Promulgierung des Verurteilungsdekrets Post obitum der ‚Quaranta Proposizioni‘ aus den Werken Antonio Rosminis geführt haben, sind nunmehr als überholt zu betrachten. Und zwar aufgrund der Tatsache, dass der Sinngehalt der Sätze, wie er im genannten Dekret verstanden und verurteilt wird, nicht der wahren Auffassung Rosminis entspricht, sondern auf mögliche Schlußfolgerungen aus der Lektüre seiner Werke zurückgeht.“ Das Dokument trägt die Unterschrift des damaligen Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, Kardinal Joseph Ratzinger, der dann später – inzwischen Papst Benedikt XVI. – die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, unter ihrem Präfekten Kardinal José Saraiva Martins, autorisieren sollte, am 26. Juni 2006 das Dekret über die heldenhaften Tugenden des Antonio Rosmini zu promulgieren, und ein Jahr später, am 1. Juni 2007, das Dekret über die durch Fürsprache des verehrenswürdigen Antonio Rosmini gewirkten Wunder.
Dank all dieser Arbeiten kann die Kausa nun bald einen glücklichen Abschluss finden. Mein Dank gilt zunächst der Diözese di Novara – besonders Bischof Mons. Renato Corti und seiner Diözesankurie; dann der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, angefangen bei ihrem Präfekten und dem Sekretär Mons. Michele Di Ruberto, wie auch allen anderen, die dem Heiligen Vater Benedikt XVI. die notwendige Dokumentation für die Promulgation des Seligsprechungsdekrets zur Verfügung gestellt und so dazu beigetragen haben, dass diese schwierige Kausa abgeschlossen werden kann. Das Seligsprechungsdekret wird – wie von den neuen Prozeduren für die Seligsprechungsriten vorgesehen – am 18. November in der Diözese Novara verlesen.


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