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30. JUNI 1968. DAS CREDO...
Aus Nr. 04 - 2008

Das Credo des Gottesvolkes und der „Maritain-Entwurf“ im Vergleich.

Kleine römische Verbesserungen



von Gianni Valente


Paul VI. verkündet auf dem Peterplatz das <I>Credo des Gottesvolkes</I> (Sonntag, 30. Juni 1968).

Paul VI. verkündet auf dem Peterplatz das Credo des Gottesvolkes (Sonntag, 30. Juni 1968).

Der 4. Band der Correspondance zwischen Charles Journet und Jacques Maritain wird auch einen Vergleich zwischen dem definitiven Text des von Paul VI. verkündeten Credo des Gottesvolkes und seinem ursprünglichen Entwurf enthalten, der – wie auf diesen Seiten berichtet – von Jacques Maritain aufgesetzt wurde. Die Gegenüberstellung der beiden Texte lässt die grundlegende Kontinuität zwischen der professio fidei und dem im Januar 1968 von dem französischen Philosophen aufgesetzten Entwurf erkennen. Der Benediktiner-Gelehrte Michel Cagin, Herausgeber der Synopse, hat bereits die wichtigsten Unterschiede der beiden Texte herausgestellt. Seine diesbezüglichen Ausführungen wurden auf der interessanten Studientagung ausgeführt, die das Institut Paul VI. in Zusammenarbeit mit dem Cercle d’études „Jacques et Raïssa Maritain“ und der Kardinal-Journet-Stiftung im Juni 1999 in Molsheim organisiert hat.
Eine Untersuchung der Unterschiede zwischen dem definitiven Text und dem „Maritain-Entwurf“ zeigt, dass die „römische“ Revision angemessene und kongruente Änderungen und Modifizierungen vorgenommen hat, die das Ziel verfolgten, ein nüchternes und wesentliches Symbolum fidei abzufassen.
Vor allem einmal wurden einige Text-Verschiebungen vorgenommen. Der Absatz über den Heiligen Geist wurden nach den über Jesus Christus gestellt, der über die Taufe (der in dem Entwurf Maritains gleich nach dem über die Kirche kam) nach dem Absatz über die Definition der Erbsünde eingefügt.
Zu den Teilen, die im Entwurf Maritains vorhanden waren, im Credo des Gottesvolkes aber fehlen, gehört ein Absatz über die Engel und einer über Fragen bezüglich der Herkunft des Menschen und den Monogenismus. Fragen, die – wie der Pariser Philosoph in seinem Entwurf präzisierte – „nicht in den Zuständigkeitsbereich der positiven Wissenschaft fallen.“ Im Unterschied zum Maritain-Text fehlt in der von Papst Montini verkündeten professio fidei auch jener Teil, in dem sich Maritain über die neue Zeit ausließ, in die die Kirche mit dem II. Vatikanischen Konzil eingetreten ist, sowie über deren Merkmale und ihren neuen „Stil“. Maritain hatte ausschließlich das gemeinsame Zeugnis zitiert, das Juden und Muslime mit den Christen gemeinsam für die Einzigkeit Gottes ablegen, und er hatte auch im Absatz über die Jungfrau Maria auf die Frömmigkeit des Islam Bezug genommen. Im Credo des Gottesvolkes wird der göttlichen Barmherzigkeit für die „sehr vielen gläubigen Menschen“ gedankt, die mit den Christen die Einzigkeit Gottes bezeugen, es fehlt aber ein ausdrücklicher Bezug auf den Islam und das Judentum.
Bezüglich der Anfügungen ist festzustellen, dass in dem Absatz über Jesus Christus die Sätze eingefügt wurden, die das menschliche Leben und das Erdenleben Jesu beleuchten, im Licht der Evangelien, bis zu der Anspielung auf das „Verfolgung erdulden um der Gerechtigkeit willen.“ In dem Artikel über die Taufe wiederholte der von Maritain aufgesetzte Text einfach nur die Formel des Credos, das bei der Messe gebetet wird. Das Credo des Gottesvolkes betont, in Anlehnung an das Konzil von Trient, darüber hinaus, dass die Taufe „auch schon Kindern im frühen Alter gespendet werden soll, die sich noch keiner persönlichen Sündenschuld bewusst sind.“ Im Bezug auf die Kirche bekennt die von Paul VI. verkündete professio fidei, dass diese, von Christus gegründet, „unfehlbar eine ist: im Glauben, im Kult und in der hierarchischen Gemeinschaft“: Erläuterungen, die im Entwurf Maritains fehlten. In dem Absatz über das auch für jene mögliche Heil, die das Evangelium nicht kennen und nicht sichtbar der Kirche Christi angehören, beschränkt sich das Credo des Gottesvolkes darauf, Formeln des vorherigen Lehramtes wieder aufzugreifen. Maritain dagegen hatte an dieser Stelle seines Textes eine Passage jenen gewidmet, die „sich nicht im normalen Zustand des Heils befinden, aber dem in der Tiefe ihrer Seele vernommenen Ruf des einzigen Retters, den sie nicht kennen, Folge leisten.“
Zu den wichtigsten Änderungen kommt noch eine Reihe kleinerer Modifizierungen hinzu, mittels derer man in klarer und einfacher Weise die Daten der Glaubensformeln zum Ausdruck bringen will. Ein Beispiel: der Text Maritains spricht im Bezug auf die heilige Messe von dem „auf unseren Altären gegenwärtig gemachten Opfer von Calvaria“; „auf unseren Altären


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