Kardinal Agostino Vallini: Kurzbiographie.
Jurist und Seelenhirt
von Gianni Cardinale
Benedikt XVI. mit Kardinal Vallini bei der Begegnung mit den Angestellten des Vikariats Rom, bei der die Ernennung des neuen Vikars für die Diözese Rom bekannt gegeben wurde (Sala Clementina, 27. Juni 2008).
Nach der Priesterweihe im Jahr 1964 wurde Vallini nach Rom geschickt, wo er sich im Hinblick auf eine zukünftige Lehrtätigkeit an der Theologischen Fakultät auf Kirchenrecht spezialisierte. Nach Abschluss des Studiums in Rom kehrte er 1969 nach Neapel zurück, wo er Kirchenrecht unterrichtete. Zwei Jahre später wurde er auf Initiative des Rektors (und späteren Kardinals) der Lateran-Universität, Mons. Pietro Pavan, für das Amt des Dozenten für Öffentliches Kirchliches Recht vorgeschlagen. Neben dieser Studien- und Forschungstätigkeit, die er mit Begeisterung ausübte, unterrichtete er in Neapel und war – eine Teilzeitbeschäftigung – in der Pfarrpastoral im neapolitanischen Elendsviertel Barra tätig, in der Vereinigung italienischer Studenten (FUCI), und als kirchlicher Assistent für die neapolitanische Sektion der USMI. 1978 legte Vallini seine Lehrtätigkeit an der Lateran-Universität nieder und kehrte nach Neapel zurück. Der Ruf dorthin war durch Kardinal Corrado Ursi ergangen, der ihn als Rektor des Maire-Seminars wollte. Ein Amt, das Vallini bis 1987 ausübte, jenem Jahr, in dem seine Ernennung zum Dekan für die Sektion San Tommaso der Theologischen Fakultät für Süditalien erfolgte.
1989 ernannte Johannes Paul II. Vallini zum Weihbischof von Kardinal Michele Giordano. In seiner Eigenschaft als Generalvikar war er auch für die Organisation des Pastoralbesuchs von Johannes Paul II. in Neapel zuständig (9.-11. November 1990). Im November 1999 wurde Vallini zum Bischof von Albano ernannt. Vallini war nicht nur langjähriges Mitglied der Kommission für rechtliche Probleme der CEI, sondern auch Präsident des Komitees für kirchliche Einrichtungen und Kirchengüter.
Im Mai 2004 ernannte ihn Johannes Paul II. zum Präfekten des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur. Im März 2006 wurde er beim ersten Konsistorium von Benedikt XVI. zum Kardinal kreiert.
Am 27. Juni 2008 ernannte ihn Benedikt XVI. zu seinem Generalvikar für die Diözese Rom, sowie zum Erzpriester der päpstlichen Erzbasilika und Großkanzler der Päpstlichen Lateran-Universität.
Kardinal Vallini ist Mitglied verschiedener Kongregationen: der für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, für die Bischöfe, die Evangelisierung der Völker, die Institute geweihten Lebens; des Päpstlichen Rates für die Auslegung von Gesetzestexten und der Vermögensverwaltung des Apostolischen Stuhls (APSA).