1964-2004. Die Präsenz des Hl. Stuhls in der UNO.
Beobachter ja, doch nie gleichgültig
von Giovanni Cubeddu
Seit dem 6. April
1964, als der Hl. Stuhl Ständiger Beobachter bei der UNO wurde, wurde er stets
aufgefordert, an den Sitzungen der UNO-Generalversammlung teilzunehmen. Er
gehört vielen der wichtigsten internationalen Konventionen an, ist Mitglied
vieler Hilfseinrichtungen, Agenturen und zwischenstaatlichen Einrichtungen der UNO, und nimmt als Beobachter
regelmäßig an der Arbeit zahlreicher Sonderagenturen teil (FAO, ILO, OMT,
UNESCO, usw), sowie an regionalen zwischenstaatlichen Organisationen der
amerikanischen Staaten und der Afrikanischen Union. Der Wirtschafts- und
Sozialrat der UNO (ECOSOC) hat schon 1997 die Teilnahme des Hl. Stuhls an den
Arbeiten der regionalen Kommissionen empfohlen (der Hl. Stuhl beteiligt sich
auch finanziell an der Verwaltung des Glaspalastes). Und schließlich ist es
auch im Interesse der Vereinten Nationen, eine möglichst große Teilnahme der
Staaten an ihrer Arbeit zu fördern, und daher auch die Kollaboration des Hl.
Stuhls, genau definierten Rechten und Pflichten entsprechend. Das bisher
Gesagte über die Kollaboration des Hl. Stuhls ist in der Resolution definiert
(mit dem Titel „Teilnahme des Hl. Stuhls an der Arbeit der UNO“), die von der
Generalversammlung am 1. Juli verabschiedet wurde und die der vatikanischen
Präsenz und Aktion im multilateralen Szenarium endlich eine größere formale
Solidität verleiht. Die Bestätigung des Statuts eines Ständigen Beobachters
durch die 191 UN-Mitgliedsstaaten und die Zuteilung einer neuen Liste mit
Rechten und Fähigkeiten der Mitgliedsländer sind sicher Verbesserungen im
Vergleich zum vorherigen Statut des Hl. Stuhls, und bergen auch nicht die
Risiken und die Unangemessenheit einer Vollmitgliedschaft: man stelle sich nur
den Hl. Stuhl als turnusmäßiges Mitglied des Sicherheitsrates vor... oder –
wenn wir nicht gar wo weit gehen wollen – stellen wir uns einmal vor, was
passieren könnte, wenn der Hl. Stuhl wie jedes UNO-Mitglied abstimmen sollte
über Themen wie das Heilige Land, den Irak, über die Finanzierungen von peacekeeping-Operationen in Krisengebieten mit starker religiöser Konnotation.
(Apropos: Das Beobachter-Statut sieht kein Stimmrecht vor, dem Hl. Stuhl wird
also nicht das Recht zugestanden, zu wählen oder Kandidaten für die
Generalversammlung vorzuschlagen). Wenn die positive Stimme der Versammlung die
Präsenz des Hl. Stuhls in den Vereinten Nationen stärkt – durch Konsens der 191
UN-Mitgliedsländer und Erneuerung von deren Anerkennung – wird das zunächst
einmal die fruchtbare Ausübung von dessen Aufmerksamkeit und Nächstenliebe bei Themen
garantieren, die die Menschenrechte betreffen, die Gerechtigkeit und die
Freiheit nicht nur religiöser Art, und – in unserer Welt von heute – vor allem
Krieg und Frieden.