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Aus Nr.05 - 2005


Eine Präzisierung zum Thema wiederverheiratete Geschiedene


Juliàn Herranz

Juliàn Herranz

Eine Präzisierung zum Thema wiederverheiratete Geschiedene
Sehr geehrter Herr Senator,
in Nummer 1-2, Januar/Februar von 30Tage, der Zeitschrift, deren Chefredakteur Sie sind, wurden unter den Kurznachrichten („Kirche/2“) zwei Antworten wiederaufgegriffen, die aus einem Interview stammen, das ich für die italienische Tageszeitung la Repubblica gegeben habe. Zwei Fragen – anläßlich der Vorstellung der Instruktion Dignitatis conubii im vatikanischen Presseamt – zur Kommunion und den wiederverheirateten Geschiedenen.
Die in der Repubblica veröffentlichte und von 30Tage wiederaufgegriffene Nachricht ist unvollständig und kann daher leicht mißverstanden werden. Auf die Frage nach der Verweigerung der Kommunion durch den Priester in gewissen Fällen habe ich geantwortet: „Wiederverheiratete Geschiedene sind nicht exkommuniziert, sie sind Vollmitglieder der Kirche. Die Kommunion zu empfangen oder auch nicht hat auch mit dem öffentlichen Skandal zu tun, den ihre Befindlichkeit in einer bestimmten christlichen Gemeinschaft auslösen kann.“ Gemeint ist hier: vorausgesetzt, die Situation der schweren Sünde ist beseitigt, da man für den Empfang der Eucharistie im Stand der Gnade sein muß.
Diese letzte Präzisierung – die ich in der Antwort auf eine vorherige Frage gemacht hatte – fehlt hier. Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie diesen klärenden Satz veröffentlichen könnten, um zu vermeiden, daß es bei diesem so extrem heiklen Thema zu Gewissensverwirrungen kommt.
Wie die Kirche darüber denkt, wurde übrigens ausführlich in der Erklärung des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten ausgeführt, die am 24. Juni veröffentlicht wurde (vgl. L’Osservatore Romano, 7. Juli 2000).
Ich danke Ihnen, verehrter Herr Senator, für Ihre freundliche Aufmerksamkeit und verbleibe
Hochachtungsvoll

Ihr Juliàn Kardinal Herranz Vatikanstadt,
9. März 2005




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