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KONSISTORIUM
Aus Nr. 01/02 - 2006

Zu Wort kommt der Präfekt des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur.

Bezugspunkt Paul VI.


„Meine Sicht des Konzils war die von Papst Montini, eine Sicht – um es mit den Worten von Papst Benedikt XVI. zu sagen –, gegründet auf eine Hermeneutik der Reform, gewiß nicht der Diskontinuität.“ Agostino Vallini, einer der 15, vom Papst neu ernannten Kardinäle, berichtet von seiner Erfahrung als Priester und Bischof.


Interview mit Agostino Vallini von Gianni Cardinale


Agostino Vallini, Präfekt des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur.

Agostino Vallini, Präfekt des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur.

Am 22. Februar gab Papst Benedikt XVI. die Namen der 15 Kirchenmänner bekannt, die am 24. März zu Kardinälen kreiert werden. Einer davon ist Agostino Vallini, Präfekt des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur, der am 17. April seinen 66. Geburtstag feiern kann. Durch seine Ernennung kann eine ganz besondere Lücke im Kardinalskollegium geschlossen werden. Mit dem in Poli, Provinz Rom, geborenen Vallini, wird zumindest einer der 120 „Wähler“-Kardinäle der Heiligen Römischen Kirche, wenn schon nicht aus der Ewigen Stadt, so doch zumindest aus der römischen Provinz stammen. Derzeit sind dort nur zwei Kardinäle aus dem „Latium“ vertreten: der Römer Fiorenzo Angelini und der aus Segni stammende Angelo Felici – beide bereits älter als 80 Jahre.

Exzellenz, mit Ihrer Ernennung hat das Kardinalskollegium unter seinen wahlberechtigten Mitgliedern wieder einen Kirchenmann aus der Provinz Rom …
AGOSTINO VALLINI: Darüber habe ich ehrlich gesagt noch gar nicht nachgedacht. Natürlich freut mich das, und ich kann dem Heiligen Vater nur für das besondere Wohlwollen und das Vertrauen danken, das er mir gezeigt hat. Aber eigentlich ist meine Abstammung ohnehin nicht ganz eindeutig.
Inwiefern?
VALLINI: Mein Vater war ein Carabinieri-Marschall aus der Provinz Pisa, in der Nähe von Volterra; meine Mutter dagegen stammte aus Corchiano, Provinz Viterbo. Als ich geboren wurde, leitete mein Vater die Polizeistation von Poli, einer kleinen Ortschaft in der Provinz Rom, die – kirchenverwaltungstechnisch gesehen – zur suburbikarischen Diözese Tivoli gehört. Dann, während des Krieges, geriet mein Vater in Gefangenschaft und wurde nach Deutschland deportiert. Da zog meine Mutter mit mir wieder in ihren Heimatort. Nach dem Krieg, als meine Familie wieder vereint war, wurde mein Vater nach Caserta versetzt, übernahm 1951 das Kommando der Carabinieri im neapolitanischen Viertel Barra. Dort habe ich seit meiner Jugendzeit gelebt, wenn auch mit langen Unterbrechungen.
Ein Viertel, das oft traurige Schlagzeilen macht…
VALLINI: Ein Viertel am Rande einer großen Stadt, aber ein Viertel, in dem – und das möchte ich betonen – viele ehrliche und arbeitsame Leute leben. Es ist ungerecht, Barra und die anderen Vorstadtviertel von Neapel als Verbrecherviertel einzustufen. Das entspricht nicht der Wahrheit. Verbrechen sind hier eine Randerscheinung, aber natürlich auch etwas, das immer Schlagzeilen macht und in Zonen, wo es eine geringere soziale Kontrolle gibt, natürlich auf fruchtbaren Boden fällt. Ich habe viele Jahre in Barra gelebt, kenne die Vorstadt von Neapel gut, und kann Ihnen versichern, daß es sich beim Großteil der Bevölkerung um ehrliche Menschen handelt; Menschen, die viel Herz haben, sehr christlich sind und eigentlich das Recht auf eine bessere Gewähr ihrer Bürgerrechte haben sollten – wie in anderen Regionen Italiens auch.
Nachdem Sie in Neapel Ihre Berufung ereilt hatte, besuchten Sie das Priesterseminar und wurden 1964 zum Priester geweiht…
VALLINI: Nicht ganz – den Ruf zum Priesteramt habe ich eigentlich in Corchiano vernommen, wo mir mein Pfarrer, Don Domenico Anselmi, immer sehr geholfen hat, mein Vorbild war. In Neapel reifte dann mein Entschluß, ins Seminar einzutreten. Nach meiner Priesterweihe wollte ich meine theologischen Studien fortsetzen, aber der damalige Erzbischof, Kardinal Alfonso Castaldo, schickte mich auf die Päpstliche Lateran-Universität, um mich Kirchenrecht studieren zu lassen, damit ich später an der Theologischen Fakultät Neapel unterrichten könnte.
Das war zur Zeit während und unmittelbar nach dem Konzil…
VALLINI: Ja, ich kann mich noch gut daran erinnern, mit wieviel Enthusiasmus wir die Arbeiten des II. Vatikanischen Konzils verfolgt haben, die daraus hervorgegangenen Dokumente studierten. Das II. Vatikanische Konzil war eine wichtige Erfahrung des Glaubens, der Liebe zur Kirche und zu den Menschen. Ich habe 1969 „in utroque iure“ promoviert und bin nach Neapel zurückgekehrt. Doch dann erreichte mich der Ruf von Msgr. Pietro Pavan, damals Rektor der Lateran-Universität und zukünftiger Kardinal, der mein Dozent gewesen war und mit dem mich eine lebenslange Freundschaft verbinden sollte. Er wollte, daß ich an der Universität des Papstes unterrichtete. In jener Zeit, die recht turbulent war – und das auch auf kirchlicher Ebene – war mein Bezugspunkt gerade Paul VI. und sein Lehramt. Meine Sicht des Konzils war die von Paul VI., eine Sicht – um es mit den Worten von Papst Benedikt XVI. zu sagen –, gegründet auf eine Hermeneutik der Reform, gewiß nicht der Diskontinuität.
Sind Sie in der Zeit, in der Sie in Rom lehrten, nicht mehr nach Neapel gekommen?
VALLINI: Doch schon, in Rom war ich nur während des Semesters, und dann ab und zu, wenn mich meine Studien dorthin führten. Den Rest der Zeit lebte ich in der Stadt meiner Jugendzeit, wo ich an der Theologischen Fakultät für Süditalien Kirchenrecht unterrichtete und pastoral tätig war – beispielsweise in der Pfarrei, auch wenn ich formell gesehen nie Pfarrer war. Dann betreute ich auch noch eine Gruppe der italienischen Studentenvereinigung FUCI, und Kardinal Corrado Ursi ernannte mich zum Diözesanassistenten der USMI (Vereinigung der höheren Ordensoberen Italiens): damals gab es in Neapel ca. 3.000 Ordensfrauen… 1978 mußte ich meine Lehrtätigkeit in Rom niederlegen, als mir mein Erzbischof die Leitung des Theologischen Diözesanseminars von Capodimonte anvertraute. Meine Tätigkeit als Dozent für Recht an der Theologischen Fakultät übte ich jedoch weiter aus.
1987 wurden Sie Dekan.
VALLINI: Ja, ich wurde vom Dozentenkorpus und dem neuen Erzbischof Michele Giordano vorgeschlagen, der 1988 zum Kardinal kreiert wurde und mich in meinem Amt bestätigte. So ging meine Tätigkeit als Rektor des Seminars zuende. Es war nicht möglich, zwei so wichtige Ämter gleichzeitig auszuüben.
Dekan waren Sie aber nur kurze Zeit.
VALLINI: Ja, weil mich der Papst 1989 zum Weihbischof ernannte und ich so mit der Organisation des Pastoralbesuches von Johannes Paul II. in Neapel betraut war. Der Besuch dauerte drei Tage – vom 9.-11. November 1990; vorgesehen waren 14 Termine. Es war eine wunderschöne Erfahrung. Der Kardinal und ich waren uns nämlich einig gewesen, dem Besuch eine intensive spirituelle und pastorale Vorbereitung der gesamten Diözesangemeinde vorausgehen zu lassen. Ich erinnere mich, daß der Papst auch das neue Stadtviertel Scampia besuchen wollte. Von den Gläubigen und der gesamten Bevölkerung wurde er mit großer Begeisterung empfangen.
Was ist Ihnen außer dem Besuch des Papstes aus Ihrer Zeit als Weihbischof in Neapel noch in Erinnerung geblieben?
VALLINI: Sehr viele Dinge. Ich habe gelernt, was es heißt, Bischof zu sein. Und dann ist mir auch die Liebe für die Neapolitaner geblieben, mein Volk. Ein Volk voller Glauben, voller Ressourcen und gesunder Traditionen, leider aber auch mit vielen Problemen sozialer Art: beispielsweise einer hohen Arbeitslosenrate, vor allem bei den Jugendlichen, großen Problemen der Sicherheit. Ein Volk, das sicher mehr verdienen würde als es tatsächlich hat.
Im November 1999 wurden Sie zum Bischof von Albano ernannt, der zahlenreichsten der suburbikarischen Diözesen…
VALLINI: Eine Diözese, die mehr als 500.000 Einwohner zählte und sich über ein großes Territorium erstreckt, mit drei Zonen, die sich sehr voneinander unterscheiden. Da wäre einmal die Zone der Castelli Romani, mit Städten wie Albano, Castel Gandolfo, Ariccia, Genzano, Nemi, Lanuvio, Marino, Ciampino, dann die Industriezone mit Pomezia und Aprilia – der zahlenreichsten Stadt –, und schließlich die Küstenzone, die sich von Torvaianica bis Anzio und Nettuno erstreckt. Es ist eine Diözese, die im Wachsen begriffen ist und somit auch alle Probleme aufweist, die mit diesem Prozess zusammenhängen – Probleme der Stabilität des gesellschaftlichen Gefüges und, von einem religiösen Gesichtspunkt aus, auch pastorale Probleme, wie das des Baus neuer Kirchen…
Wie sind Sie damit umgegangen?
VALLINI: Es war eine sehr interessante Erfahrung, auch, weil das Erbe, das ich antreten mußte, kein einfaches war – immerhin war mein Vorgänger ein so bedeutender Bischof wie Msgr. Dante Bernini. Er war es gewesen, der die Diözesansynode einberufen hatte, deren Früchte ich dann ernten konnte. Ein wichtiger Punkt war beispielsweise der Vorrang, den man der Evangelisierung einzuräumen hatte. Eine Entscheidung, die der Papst in der berühmten Audienz bestätigte, die er der Diözese am Abend des 27. August des Heiligen Jahres 2000 in Castel Gandolfo gewährte – noch dazu zu einer ungewöhnlichen Uhrzeit: um 21 Uhr. Ich glaube, daß noch keine Diözese zu so abendlicher Stunde eine Audienz bekommen hat. Aber das hängt offensichtlich mit dem besonderen Wohlwollen zusammen, das der Papst der Diözese Albano gegenüber empfindet – die Diözese, auf deren Territorium sich schließlich auch Castel Gandolfo befindet.
Im Mai 2004 hat Sie der Papst in die Römische Kurie gerufen, Ihnen die Leitung des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur übertragen.
VALLINI: Als ich Albano verließ, habe ich Gott dafür gedankt, daß ich diese Erfahrung machen durfte. Es war eine große Ehre für mich, mit einer derart verantwortungsvollen Aufgabe betraut zu werden, die eine enge Zusammenarbeit mit dem Heiligen Vater ermöglichte. Natürlich mußte ich mich nun wieder intensiv mit dem Studium des Kirchenrechts befassen.
Mußten Sie wieder von vorne anfangen?
VALLINI: Nein. Ich habe mich wissenschaftlich immer auf dem neuesten Stand gehalten, viele Fachzeitschriften gelesen. Und als ich Weihbischof von Neapel und, später, Bischof von Albano war, wurden mir im Rahmen der italienischen Bischofskonferenz Aufgaben übertragen, die rechtliche Fragen betrafen. In den vergangenen Jahren wurde ich dann vom Ständigen Rat an die Leitung des Komitees für kirchliche Behörden und Güter berufen.
Die Fassade des Palazzo della Cancelleria, Sitz des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur.

Die Fassade des Palazzo della Cancelleria, Sitz des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur.

Erlauben Sie mir eine letzte Frage. Ihr Dikasterium ist wohl eines der am wenigsten bekannten der römischen Kurie. Womit befaßt es sich?
VALLINI: Die apostolische Signatur, die mit dem Kassationshof und mit dem [italienischen] Staatsrat in der staatlichen Ordnung vergleichbar wäre, befaßt sich mit sehr heiklen Fragen, hat eine dreifache Kompetenz: eine rechtliche, eine verwaltungsgerichtliche und eine disziplinär-administrative. Der Aufgabenbereich des Obersten Gerichtshof ist präzise abgesteckt: er befindet über Ehenichtigkeitsverfahren und Instanzen „restitutio in integrum gegen Rota-Urteile, Berufungen bzgl. Kausen über den Status der Personen, die die Römische Rota abgelehnt hat, also keine Wiederaufnahme der Ermittlungen und andere Berufungen bewilligt. Mittels der sogenannten, von Paul VI. „dem Wunsch nach einer besseren Wahrung der Rechte der Gläubigen“ entsprechend eingerichteten „sectio altera“, urteilt er auch über Berufungen gegen einzelne Verwaltungsakte, die von einem Dikasterium der Römischen Kurie herausgegeben oder bewilligt wurden – und zwar immer dann, wenn darüber diskutiert wird, ob der angefochtene Akt nun tatsächlich das Recht verletzt hat oder nicht. Und dann ist sie auch für vom Papst oder von den Dikasterien unterbreitete Kontroversen zuständig wie auch für Kompetenzüberschreitungsfragen zwischen den verschiedenen Dikasterien der Kurie. Und schließlich wacht sie auch darüber, daß die Verwaltung der Gerechtigkeit in allen Kirchengerichten auch wirklich rechtens ist.
Eine sehr komplexe und heikle Arbeit also.
VALLINI: Gewiß. Eine Aufgabe, die überaus arbeitsaufwendig ist und unsere ganze Aufmerksamkeit und Verantwortlichkeit erfordert.


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