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Aus Nr. 01 - 2008

DOKUMENTE. Interview mit Kardinal José Saraiva Martins.

Gefragt sind mehr Sorgfalt und Aufmerksamkeit


Der Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse erläutert die Inhalte der neuen Instruktion Sanctorum Mater, die die diözesane Phase der Seligsprechungsprozesse regelt.


Interview mit Kardinal José Saraiva Martins von Gianni Cardinale


In der im Dezember erschienenen Ausgabe der Acta Apostolicae Sedis mit Datum vom 1. Juni 2007 wurde eine neue „Instruktion für die Durchführung der diözesanen oder eparchalen Untersuchungen bei den Seligsprechungsprozessen“ veröffentlicht. Herausgegeben wurde das Dokument mit dem Titel Sanctorum Mater von der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse. Die Instruktion, die am 22. Februar 2007 von Benedikt XVI. approbiert wurde, trägt das Datum des 17. Mai 2007 und die Unterschrift von Kardinal José Saraiva Martins, Präfekt der zuständigen Kongregation, sowie von Mons. Michele Di Ruberto, der 12 Tage zuvor zum Erzbischof und Sekretär des Dikasteriums ernannt wurde.
Das in italienischer Sprache veröffentlichte Dokument (die offiziellen Versionen in anderen Sprachen sind in Arbeit) beginnt mit einer Einleitung, gefolgt von 150 Abschnitten und einem Anhang mit weiteren 15 Punkten über die kanonische Anerkennung der sterblichen Hülle eines Dieners Gottes. Dort werden unter anderem die Prozeduren beschrieben, die bei der Übertragung von Reliquien zu beachten sind: ein Thema, das nach den Polemiken um den Beschluss des Erzbistums Manfredonia-Vieste-San Giovanni Rotondo, die Anerkennung der sterblichen Hülle des hl. Pio von Pietrelcina vorzunehmen, überaus aktuell geworden war.
30Tage wollte die Inhalte der neuen Instruktion genauer beleuchten und hat dazu Kardinal Saraiva Martins befragt, seit 10 Jahren an der Leitung der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse.

Benedikt XVI. mit Kardinal José Saraiva Martins bei der Audienz für die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse und die Postulatoren (17. Dezember 2007).

Benedikt XVI. mit Kardinal José Saraiva Martins bei der Audienz für die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse und die Postulatoren (17. Dezember 2007).

Herr Kardinal, was war der Grund für diese neue Instruktion?
JOSÉ SARAIVA MARTINS: Es handelt sich um ein Dokument, das man schon lange für notwendig hielt. Ich erinnere mich beispielsweise, dass bei der Vollversammlung unserer Kongregation vom 24. April 2006 als erstes Thema auf der Tagesordnung von einem Dokument die Rede war, das eine getreue Umsetzung der Normae servandae in inquisitionibus ab episcopis faciendis in causis sanctorum gewährleisten sollte. Jener Richtlinien also, die unser Dikasterium 1983 erlassen hatte, um die Seriosität der Erhebungen zu wahren bei Ermittlungen auf Diözesanebene über die Tugenden der Diener Gottes oder Fälle behaupteten Martyriums oder eventuelle Wunder. Und auf eben dieses Thema ging auch Benedikt XVI. in dem Schreiben ein, das er an die Teilnehmer der Vollversammlung schickte.
Was hat der Papst bei dieser Gelegenheit gesagt?
SARAIVA MARTINS: Dass „die Prozesse mit größter Sorgfalt durchgeführt und die Fälle mit ebensolcher Sorgfalt studiert werden müssen; dabei muß mittels Beweisen aus Zeugenaussagen und Schriftquellen omnino plenae gründlich nach der geschichtlichen Wahrheit geforscht werden, denn die Prozesse haben kein anderes Ziel als die Verherrlichung Gottes und das geistliche Wohl der Kirche und aller Menschen, die auf der Suche nach der Wahrheit und nach Vollkommenheit im Geiste des Evangeliums sind. Bei ihrer Entscheidung coram Deo darüber, welche Verfahren eingeleitet zu werden verdienen, prüfen die Diözesanhirten zunächst, ob die Kandidaten für die Ehre der Altäre tatsächlich im dauerhaften und weitverbreiteten Ruf der Heiligkeit und der Wunder oder des Martyriums stehen.“ Dann fuhr der Papst fort: „Der Codex des Kanonischen Rechtes von 1917 beschrieb, wie dieser Ruf der Heiligkeit zu sein habe: ‚spontanea, non arte aut diligentia procurata, orta ab honestis et gravibus personis, continua, in dies aucta et vigens in praesenti apud maiorem partem populi‘ (can. 2050, § 2); er ist ein Fingerzeig, durch den Gott die Kirche auf die Menschen hinweist, die es verdienen, auf den Leuchter gestellt zu werden, um ‚allen im Haus‘ zu leuchten (Mt 5, 15).“ „Es ist klar,“ schloss Papst Ratzinger, „dass kein Selig- und Heiligsprechungsprozeß eingeleitet werden kann, wenn ein nachgewiesener Ruf der Heiligkeit fehlt, selbst wenn es sich um Menschen handelt, die sich durch Treue zum Evangelium und besondere kirchliche und soziale Verdienste ausgezeichnet haben.“ Ich wollte den vollständigen Wortlaut der Botschaft des Papstes zitieren, weil man daran sieht, dass sich unser Dikasterium beim Abfassen der Instruktion peinlich genau an die päpstlichen Anweisungen gehalten hat. Ich würde gern ein Beispiel dafür nennen.
Ich bitte Sie darum!
SARAIVA MARTINS: Der oben zitierte pio-benediktinische Kodex ist fast wortwörtlich in Teil 2 von Paragraph 7 der Instruktion übernommen. Darin heisst es, dass der Ruf der Heiligkeit oder des Martyriums spontan sein müsse und nicht künstlich produziert werden dürfe, und dass dieser authentische und verbreitete Ruf der Heiligkeit oder des Martyriums bei einem bedeutenden Teil des Gottesvolkes bestehen müsse. Ich möchte auch anfügen, dass den Laien in diesem Sinne eine wichtige Rolle zukommt. Sie sind nämlich die wichtigsten Zeugen des Rufes der Heiligkeit.
Wie ist die Instruktion aufgebaut?
SARAIVA MARTINS: Das Dokument ist in sechs Teile gegliedert und beschreibt detailgetreu alles, was der Diözesanbischof tun muss, um die diözesane Phase eines Seligsprechungsprozesses zu beginnen und zu ihrem Abschluss zu führen. Der erste Teil betont, wie bereits gesagt, die Notwendigkeit eines echten Rufes der Heiligkeit zur Aufnahme des Verfahrens. Dabei werden die Rolle und die Aufgaben des Betreffenden, des Postulators und des zuständigen Bischofs näher erläutert. Der zweite Teil beschreibt die dem Prozess vorausgehenden Phasen bis zur Erlangung des „Nulla obstat“ durch die Kongregation. Der dritte Teil handelt von der Durchführung des Prozesses, der vierte von den Modalitäten, die bei der Sammlung der Beweis-Dokumentation zu verfolgen sind. Der fünfte Abschnitt befasst sich mit den durch Zeugnisse dokumentierbaren Beweisen; in diesem Abschnitt findet sich auch ein Kapitel über den Gebrauch des Computers. Der sechste Teil schließlich enthält Anweisungen über die Schlussinstanzen der diözesanen Phase.
Welche Neuheiten bringt die Instruktion also?
SARAIVA MARTINS: Wir wollten mit diesem Dokument Klärungen zu den geltenden Richtlinien anbieten und genaue Hinweise dahingebend geben, wie diese Richtlinien zu befolgen seien, und zwar sowohl im Falle von antiken Kausen, die sich nur auf Dokumente stützen, wie auch solche aus jüngerer Zeit, für die auch auf Zeugnisse de visu zurückgegriffen werden kann. Es werden also mit großer Genauigkeit alle Prozeduren erläutert, denen die Diözesen bei ihren Untersuchungen zum Ruhm der Heiligkeit, zur Feststellung eines Martyriums oder eines Wunders folgen müssen.
In einem dem L’Osservatore Romano gewährten Interview haben Sie Glauben Sie, dass kleinere Diözesen und Diözesen der Dritten Welt über die nötigen Mittel verfügen, um den vorgesehenen Richtlinien entsprechen zu können?
SARAIVA MARTINS: Natürlich gibt es Diözesen, für die es diesbezügliche Schwierigkeiten geben könnte. In solchen Fällen fordern wir immer dazu auf, andere, nahe gelegene Diözesen um Hilfe zu bitten oder sich mit ihnen zusammen zu schließen, und – sofern notwendig – interdiözesane Strukturen zu schaffen, die den entsprechenden Erfordernissen gerecht werden können.
Saraiva Martins mit Paul VI. und Kardinal Agnelo Rossi.

Saraiva Martins mit Paul VI. und Kardinal Agnelo Rossi.

Die Instruktion Sanctorum Mater hat auch einen Anhang, der die kanonische Anerkennung der sterblichen Hülle eines Dieners Gottes betrifft. Genau gesagt befasst sich der Text auch mit der Übertragung der Reliquien von Seligen und Heiligen. Was können Sie über die Anerkennung der sterblichen Hülle des hl. Pio von Pietrelcina sagen?
SARAIVA MARTINS: Die zuständige Diözese – Manfredonia-Vieste-San Giovanni Rotondo – hat bei unserer Kongregation um Erteilung des „Nulla obstat“ für die Anerkennung angesucht wie auch darum, die sterbliche Hülle des hl. Pio für eine angemessene Zeitspanne aussetzen zu dürfen. Man teilte uns auch mit, dass die sterbliche Hülle danach an einem angemessenen Ort beigesetzt würde, aber es wurde nicht spezifisiert, wo.
Man hat Ihrer Kongregation also nicht mitgeteilt, ob die sterbliche Hülle des hl. Pio wieder in das alte Heiligtum überführt würde oder in das neue...
SARAIVA MARTINS: Es obliegt nicht unserer Kongregation, in der einen oder anderen Weise zu entscheiden. Diese Entscheidung muss der Ortsbischof treffen, der beim Dikasterium um das „Nulla obstat“ ansucht. Wir könnten nur dann einschreiten, wenn zu befürchten wäre, dass die sterbliche Hülle an einem nicht würdigen Ort aufbewahrt wird. Aber das scheint mir nicht der Fall zu sein.
Eminenz, am 17. Dezember hat Benedikt XVI. die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse und die Postulatoren in Audienz empfangen. Was hat Sie an der Ansprache des Papstes am meisten beeindruckt?
SARAIVA MARTINS: Positiv beeindruckt hat mich vor allem der Teil, wo er davon spricht, dass alle an einem Seligsprechungsprozess Beteiligten, wenngleich mit unterschiedlichen Aufgaben, gerufen seien, sich ausschließlich in den Dienst der Wahrheit zu stellen, weshalb im Verlauf der diözesanen Untersuchung alle Zeugenaussagen und dokumentarischen Beweisstücke zu sammeln seien, egal, ob sie für oder gegen die Heiligkeit und den Ruf der Heiligkeit oder des Martyriums des Dieners Gottes sprechen. Der Objektivität und Vollständigkeit des Beweismaterials, das in dieser ersten und unter gewissen Aspekten grundlegenden Phase des unter Veranwortung der Diözesanbischöfe durchgeführten kanonischen Prozesses gesammelt wird, müsse die Objektivität und Vollständigkeit der Positiones folgen, die die Relatoren der Kongregation in Zusammenarbeit mit den Postulatoren erstellen. Diese Worte des Papstes fassen in gewisser Weise den Text der Instruktion zusammen. Und stellen auch einen unbeirrbaren Kompass für alle dar, die sich mit Selig- und Heiligsprechungsprozessen befassen.


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