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JOHANNES PAUL I.
Aus Nr. 08 - 2008

Der Verlauf der Überprüfung eines vermeintlichen Wunders bei Selig- und Heiligsprechungsprozessen



von Stefania Falasca


Johannes Paul I. winkt den Gläubigen 
von der Mittleren Loggia der Petersbasilika zu.

Johannes Paul I. winkt den Gläubigen von der Mittleren Loggia der Petersbasilika zu.

Die diözesane Untersuchungsphase für das der Fürsprache von Albino Luciani – Papst Johannes Paul I. – zugeschriebene vermeintliche Wunder wird Ende Oktober abgeschlossen. Die Schlusssitzung unter Vorsitz von Msgr. Mario Paciello wird in Altamura, Provinz Bari, abgehalten. Msgr. Paciello ist Bischof von Altamura-Gravina-Acquaviva delle Fonti, der Diözese, in der sich die Wunderheilung ereignet hat. Teilnehmen wird außer den Mitgliedern des Kirchengerichts auch der Salesianer Don Enrico dal Covolo, Postulator des Seligsprechungsprozesses von Johannes Paul I. Nach Abschluss der diözesanen Untersuchung werden die Akten an die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse in Rom weitergeleitet. Letztere ist vor allem gerufen, den Akten – in Anerkennung des korrekten Prozessverlaufs – kanonische Gültigkeit zu verleihen. Auf der Grundlage dieser somit vom Decretum über die rechtliche Gültigkeit anerkannten und sanktionierten Akten beginnt dann die komplexe zweite Prozessphase, die so genannte römische Phase. Der Fall der Heilung Giuseppe Denoras ging 2003 im Büro des Postulators ein – als einer der vielen Briefe, die von Gnaden berichten, die der Fürsprache von Johannes Paul I. zu verdanken sind. Er wurde als beachtenswert befunden, da er Elemente enthielt, die die Einleitung eines Prozesses rechtfertigten. Am 14. Mai 2007 wurde der Fall nach erfolgter Durchführung aller notwendigen Voruntersuchungen und Auswertung der vorliegenden klinischen Dokumentation eröffnet. Aber man wird den Abschluss der gesamten Untersuchungsprozedur abwarten müssen, um ihn als Wunder in jeder Hinsicht betrachten zu können. Erst wenn die Kongregation – nach Besprechung und Abwägung des gesamten, in der diözesanen Phase gesammelten Beweismaterials, das sowohl das wundersame Ereignis an sich betrifft als auch die Begründung desselben mit der Fürsprache des Dieners Gottes Albino Luciani – das wundersame Ereignis als solches nachgewiesen hat, kann es mit einem vom Papst sanktionierten Rechtsakt definitiv als wahres Wunder anerkannt werden.
Wir sollten daher an dieser Stelle klären, was man unter einem Wunder versteht, welche Rolle es bei Selig- und Heiligsprechungsprozessen spielt und welche Prozedur für seine Anerkennung notwendig ist.

Was ist ein Wunder?
In seiner Summa theologiae definiert Thomas von Aquin als Wunder „das, was außerhalb der Ordnung der Natur von Gott gewirkt wird.“ Als Wunder betrachtet man also ein Faktum, das die Kräfte der Natur übersteigt, und von Gott durch Fürsprache eines Dieners Gottes oder eines Seligen gewirkt werden kann. Die Modalitäten eines Wunders werden wie folgt definiert: das Wunder kann die Kräfte der Natur übersteigen, und zwar sowohl was die Substanz des Faktums angeht als auch nur die Art und Weise, in der es sich ereignet.

Die Notwendigkeit von Wundern für Selig-und Heiligsprechungsprozesse
Ohne die Approbierung von Wundern, die der Fürsprache eines Kandidaten für die Erhebung zur Ehre der Altäre zu verdanken sind, kann eine Kanonisierung nicht abgeschlossen werden. Für die Seligsprechung eines Dieners Gottes, der kein Märtyrer ist und für die Heiligsprechung eines Seligen ist die Anerkennung eines Wunders notwendig. In der Tat verlangt die Kirche derzeit für die Seligsprechung eines Diener Gottes, der kein Märtyrer ist, ein Wunder. Für die Heiligsprechung (auch eines Märtyrers) ist ein weiteres Wunder erforderlich. Nur vermeintliche Wunder, die der post mortem erfolgten Fürsprache eines Dieners Gottes oder eines Seligen zugeschrieben werden, können einer Überprüfung unterzogen werden. Der Überprüfung und Anerkennung von Wundern kam schon immer zentrale Bedeutung zu. Schon in den ersten Jahrhunderten, als die Bischöfe vor dem Problem standen, die Verehrung von Nicht-Märtyrern zulassen zu müssen, zogen sie vor der Überprüfung von deren excellentia vitae und Tugenden die Beweise für excellentia signorum in Erwägung. Wunder können nämlich nur von Gott allein gewirkt werden und sind unentgeltliche Gabe Gottes, sicheres Zeichen seiner Offenbarung, dazu bestimmt, Gott zu verherrlichen, unseren Glauben zu stärken; und sie sind auch eine Bestätigung der Heiligkeit der angerufenen Person. Bei einer Kanonisierungscausa stellen sie also eine göttliche Bekräftigung eines menschlichen Urteils dar, und ihre Anerkennung erlaubt die sichere Zulassung der Verehrung. Für die Überprüfung von Wundern wird also die Untersuchung, ein richtiger Prozess, eingeleitet, der getrennt von der zu den Tugenden oder zum Martyrium geführt wird.

Johannes Paul I. grüßt die Gläubigen beim Durchqueren der Aula Nervi.

Johannes Paul I. grüßt die Gläubigen beim Durchqueren der Aula Nervi.

Wie die juridische Prozedur zur Überprüfung von Wundern aussieht
Der Verlauf der Anerkennung eines Wunders erfolgt gemäß den 1983 von der Apostolischen Konstitution Divinus perfectionis Magister festgelegten Normen und geht über zwei Instanzen: über die Ortsebene und die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse in Rom. Erstere Prozedur vollzieht sich innerhalb der Diözese, wo sich das wundersame Ereignis ereignet hat. Der Bischof eröffnet die Untersuchung zur Überprüfung des vermeintlichen Wunders. Im Rahmen dieser Untersuchung werden sowohl die Aussagen der befragten Augenzeugen gesammelt als auch die vollständige klinische und instrumentale Dokumentation zu dem betreffenden Fall. In der zweiten Instanz in Rom werden die gesammelten Akten und die eventuelle ergänzende Dokumentation überprüft und das Sachurteil gesprochen.
Nach der Weiterleitung an die Kongregation wird das in der Diözese gesammelte Material einer zweifachen Überprüfung unterzogen: medizinischer und theologischer Art. Die medizinische Überprüfung wird von einer Ärztekommission durchgeführt, der Consulta medica, einem kollegialen Organ aus fünf Sachverständigen und zwei Gutachtern. Die Zahl der Spezialisten wechselt je nachdem, welcher klinische Fall gerade ansteht. Auch das Hinzuziehen von weiteren Gutachtern ist möglich. Deren Urteil hat allerdings nur rein wissenschaftlichen Charakter, zu dem Wunder äußern sie sich nicht. Die Untersuchung und die Schlussbesprechung der Ärztekommission endet mit einer exakten Diagnose der Krankheit, den Prognosen, der Therapie und dem Endergebnis. Die Heilung muss, um als Wunder betrachtet werden zu können, von den Experten als schnell, vollständig, dauerhaft und zum derzeitigen wissenschaftlichen Stand unerklärlich beurteilt werden. Wenn Ungereimtheiten auftauchen, suspendiert die Ärztekommission die Beurteilung und verlangt andere Gutachten und Dokumente. Erst wenn bei der Abstimmung eine Mehrheit oder Einstimmigkeit erreicht werden konnte, wird der Fall zur weiteren Überprüfung der Theologenkommission unterbreitet. Die theologischen Fachberater erforschen – auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der Ärztekommission – den kausalen Zusammenhang zwischen den Gebeten zum Diener Gottes und der


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