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Der Gottesstaat, das heißt der Ort der Gnade
Man darf den Dualismus zwischen dem „Gottesstaat“ und dem „irdischen Staat“ nicht mit dem Konflikt zwischen Kirche und Staat gleichsetzen. Im Gegenteil: Augustinus behauptet, eine zivile Ordnung sei notwendig. Sie habe den einfachen Zweck, das friedliche Zusammenleben verschiedener Interessen zu gewährleisten.
von Massimo Borghesi

Die Taufe des Augustinus, Fresko (1338), Eremitenkirche, Padua.
Die augustinische Sicht, von der wir gesprochen haben, ist heute wieder aktuell. Erstens, weil es ihr gelingt, aus diesem Dilemma herauszukommen, und zweitens, weil sie die drei obengenannten Punkte erkannt hat. Durch Augustinus wird das Verständnis der civitas Dei als Ort der Gnade in seiner ganzen Bedeutung wieder verständlich. Zwei Feststellungen können dies verdeutlichen: Erstens sind die Zeiten nun langsam vorbei, da man Natur und Gnade gleichsetzte. Romano Guardini hatte dies schon in Das Ende der Neuzeit als „moderne Unredlichkeit“ bezeichnet, als unrechtmäßige Aneignung von Inhalten und Werten, die nur die Gegenwart und das Wirken des Übernatürlichen lebendig und authentisch bewahren kann. Zweitens identifiziert man nun nicht mehr so häufig den idealen mit dem politischen Staat. Diese Identifizierung kennzeichnete sowohl den mittelalterlichen Traum von einer Theokratie als auch auf einer anderen Ebene die moderne Utopie, deren Modell am Ende des Mittelalters mit der Geschichtstheologie eines Joachim von Fiore aufkam, die letztlich eine Säkularisierung des „Zeitalters des Geistes“5 bedeutete. Insofern man das Besondere der augustinischen Sicht verstand, führte man die Reflexion über den christlichen Glauben in eine Zeit zurück, die dem Mittelalter vorangeht: in die Zeit der Urkirche. „Ganz im Gegensatz zum staatskirchlichen Ansatz des Optatus“, so Ratzinger, „hat also Augustinus den Stand der Katakombenkirche praktisch zugrundegelegt, als er seine Bestimmung des Verhältnisses von Kirche und Staat entwarf. Die Kirche erscheint noch keineswegs als aktives Element in diesem Verhältnis, der Gedanke an eine Verchristlichung des Staates und der Welt gehört bestimmt nicht zu den Programmpunkten Sankt Augustins.“6 Das bedeutet nicht Gleichgültigkeit gegenüber der Welt und besonders der res publica. Es bedeutet vielmehr: „Seine Lehre von den zwei Staaten zielt weder auf eine Verkirchlichung des Staates noch auf eine Verstaatlichung der Kirche ab, sondern darauf, inmitten der Ordnungen dieser Welt, die Welt-Ordnungen bleiben und bleiben müssen, die neue Kraft des Glaubens an die Einheit der Menschen im Leibe Christi gegenwärtig zu setzen als ein Element der Verwandlung, deren Vollgestalt Gott selber schaffen wird, wenn diese Geschichte einmal ihr Ziel erreicht hat.“7 So geht es Augustinus nicht darum, eine christliche Verfassung der Welt, die Idee einer „christianitas“ auszuarbeiten. „Man darf sich hier keiner Täuschung hingeben: Alle Staaten dieser Erde sind ‚irdische Staaten‘, auch wenn sie von christlichen Kaisern regiert und mehr oder minder vollständig von christlichen Bürgern bewohnt werden. Sie sind Staaten auf dieser Erde und daher ‚irdische Staaten‘, und sie können auch gar nichts anderes werden. Sie sind als solche notwendige Ordnungsformen dieser Weltenzeit, und es ist rechtens, sich um ihr Wohl zu kümmern.“8

Die archäologischen Reste des Baptisteriums von San Giovanni alle Fonti nach den Grabungen von 1996; erkennbar ist die achteckige Form des Beckens, die auch im Außenumriss des Gebäudes wiederkehrt.
FUSSNOTEN
1 R. Niebuhr, Christian Realism and Political Problems, New York 1953 (zu Niebuhr als Augustinusexperte vgl. G. Dessì, Niebuhr, Antropologia cristiana e democrazia, Rom 1993); M. Borghesi, Cristianesimo e democrazia in Reinhold Niebuhr, in: Il Nuovo Areopago 1 (1994) S. 31-42; É. Gilson, Die Metamorphosen des Gottesreiches, München -Paderborn - Wien 1959 (Les métamorphoses de la cité de Dieu, Paris 1952); S. Cotta, La città politica di sant’Agostino, Mailand 1960; J. Ratzinger, Volk und Haus Gottes in Augustins Lehre von der Kirche, Ismaning1954; ders., Die Einheit der Nationen. Eine Vision der Kirchenväter, München 1971.
2 L. Storoni Mazzolani, Sant’Agostino e i pagani, Palermo 1987, 93-94.
3 Was diese Unterscheidung und insbesondere den Unterschied zwischen Origenes und Augustinus betrifft, so verweisen wir auf J. Ratzinger, Die Einheit der Nationen. Eine Vision der Kirchenväter, München 1971.
4 É. Gilson, Die Metamorphosen des Gottesreiches, 79.
5 Vgl. A. Crocco, Il superamento del dualismo agostiniano nella concezione della storia di Gioacchino da Fiore, in: L’età dello Spirito e la fine dei tempi in Gioacchino da Fiore 1986, 143-161. Was den Unterschied zwischen dem augustinischen Modell, das zwei civitates voraussetzt und dem des Joachim von Fiore, das zur Verschmelzung von Kirche und Gesellschaft in einem einzigen Staat führt, betrifft, verweisen wir auf M. Borghesi, „L’età dello Spirito e la metamorfosi della città di Dio“, in: Il Nuovo Areopago, 13 (1994), 5-27 (die ganze Nummer mit Beiträgen von J.-R. Armogathe, G. Contri, C. Dalmasso, N. Grassi, M. Vallicelli ist dem Vergleich zwischen Joachim von Fiore und Augustinus gewidmet). Zur Säkularisierung des dritten Zeitalters bei Joachim von Fiore verweisen wir auf H. de Lubac, La posterité spirituelle de Joachim de Fiore, 2 Bde., Paris 1979-1981. Zur Verwandlung des augustinischen Gottesstaates im Lauf der Neuzeit verweisen wir auf É. Gilson, Die Metamorphosen des Gottesreiches, a.a.O.
6 J. Ratzinger, Volk und Haus Gottes in Augustins Lehre von der Kirche, 316.
7 J. Ratzinger, Die Einheit der Nationen. Eine Vision der Kirchenväter, 103.
8 Ebd. 94-95.
9 In diese Richtung geht die Aufwertung der augustinischen Sicht bei R. Esposito, Nove pensieri sulla politica, Bologna 1993.
10 J. Ratzinger, Die Einheit der Nationen. Eine Vision der Kirchenväter, 105.
11 H.U. von Balthasar, Rechenschaft, Einsiedeln 1964, 6.