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01/02 - 2005 >
Mystici Corporis: Die Verurteilung der Zwangstaufen durch Pius XII.
Päpstliches Lehramt
Mystici Corporis: Die Verurteilung der Zwangstaufen durch Pius XII.

Kardinal Angelo Roncalli bei Papst Pius XII. (1958)
Paragraph 108
„Doch wenn es auch unser Wunsch ist, es möchte unaufhörlich dies Gemeinschaftsgebet des ganzen mystischen Leibes um möglichst baldigen Eintritt aller Irrenden in die eine Hürde Jesu Christi zu Gott emporsteigen, so müssen Wir doch betonen, daß solch ein Schritt aus freiem Willensentschluß geschehen muß, da niemand glauben kann, der es nicht freiwillig tut (vgl. Augustinus, In Ioannis Evangelium XXVI, 2). Sollten also Menschen, die nicht glauben, wirklich zum Eintritt in den äußerlichen Bau der Kirche, zum Hintreten an den Altar und zum Empfang der Sakramente genötigt werden, so können dies gewiß keine wahren Christgläubigen sein (vgl. Augustinus, ebd.). Denn der Glaube, ohne den man Gott unmöglich gefallen kann, muß eine ‚völlig freie Hingabe des Verstandes und Willens‘ sein (I. Vatikanisches Konzil, „Dei Filius“ de fide catholica, Kap. 3). Sollte daher einmal der Fall eintreten, daß jemand gegen die beständige Lehre dieses Apostolischen Stuhles (vgl. Leo XIII., Enzyklika Immortale Dei) wider seinen Willen zum katholischen Glauben gezwungen würde, so müssen Wir dies im Bewusstsein Unserer Amtspflicht unbedingt zurückweisen. Weil aber die Menschen einen freien Willen haben und ihre Freiheit infolge ihrer verkehrten Neigungen und Leidenschaften auch mißbrauchen können, kann nur der Vater der Erleuchtung sie durch den Geist seines geliebten Sohnes wirksam zur Wahrheit bewegen.“