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ORTHODOXE
Aus Nr. 09 - 2005

Kanon 34 der Apostolischen Kanones.

Jedes Amt der Einheit drückt sich in der Form der Gemeinschaft aus



von Dimitri Salachas


Eine Momentaufnahme der Abschlußfeier der interreligiösen Begegnung von Lyon.

Eine Momentaufnahme der Abschlußfeier der interreligiösen Begegnung von Lyon.

Die Apostolischen Kanones sind eine kanonische Sammlung, die im 8. Buch der Apostolischen Konstitutionen enthalten ist. Ihre Verbreitung in Syrien geht wohl auf das Jahr 380 zurück, der Autor ist unbekannt. Sie legen die kirchliche Disziplin fest, die bereits vor dem Konzil zu Nizäa (325) in Kraft war und die auch von den nachfolgenden ökumenischen Konzilien bestätigt wurde. Kanon 34 der Apostolischen Kanones, der für das Verständnis der patriarchalen und synodalen Institutionen in den Kirchen des Ostens wesentlich ist, legt folgendes fest: „Die Bischöfe jeder Nation [ethnos] müssen den Ersten [protos] unter sich als solchen erkennen und als Haupt betrachten, und nichts Wichtiges tun ohne sein Gutdünken; und ein jeder wirke nur in Dingen, die seinen Bereich und die damit zusammenhängenden Territorien betreffen; aber auch jener [der erste oder das Oberhaupt] soll nichts tun, ohne das Gutdünken aller: so wird es Eintracht geben und das gereicht Gott, dem Vater, dem Sohn und dem Heiligen Geist zum Ruhme.“
Kanon 34 ist der älteste zum Wirken der Konzilien, der uns zur Verfügung steht, und er bezieht sich auf die Bischöfe einer jeden Nation. Mit „Nation“ [ethnos] ist eine Region gemeint oder – wie andere Interpretationen behaupten – ein großes geographisches Gebiet, mit seinen ethnischen und kulturellen Merkmalen, die das sich allmählich ausbreitende Christentum stets respektieren wollte. Dieser Kanon ist in der westlichen Welt gut bekannt (vgl. Dekret des Gratian, Teil II. causa IX, quest. III C V). Er vereint zwei Prinzipien. Das erste ist, daß es in einer jeden Region nur einen protos, oder Oberhaupt geben darf (Institution der Primasstellung und der Einheit). Das zweite ist, daß der protos nicht ohne die vielen (Institution der Synodalität) agieren darf. Es gibt kein Amt, keine Einrichtung der Einheit, das sich nicht in der Form der Gemeinschaft ausgedrückt hätte. Die östliche Vorstellung der Kirche verlangt eine Institution, die die Einzigkeit der Kirche ausdrückt, und nicht nur ihre Vielfältigkeit. Aber die Vielfältigkeit kann nicht von der Primasstellung des protos absorbiert werden. Das unersetzbare Amt des protos kann nicht das Amt der „vielen“ ersetzen, also der Bischöfe der Ortskirchen. Auf Provinzebene (metropolis) dagegen oder, in weitreichender Weise, der patriarchalen Kirche, gibt es ein Zentrum der Einheit – den Metropoliten, den Patriarchen. Die wirkliche Gleichheit aller Bischöfe drückt sich um ein Zentrum wirklicher Einheit herum aus. Der Bezug auf ein solches Zentrum der Einheit ist bindend. Aber ebenso wie die anderen Bischöfe der Provinz oder des Patriarchats ohne Gutdünken des Metropoliten oder Patriarchen keine Entscheidungen treffen dürfen, die außerhalb des ihnen anvertrauten Bereichs wirksam sind, so kann auch er keine bindenden Entscheidungen für die anderen Bischöfe treffen, ohne deren Meinung eingeholt zu haben. Eine vollkommene Gegenseitigkeit, nach dem Ebenbild der Drei Personen in Einer Gottheit. Die heilige Trinität ist das Urbild der konziliaren Einheit der Kirche. Das synodale Wirken der Bischöfe in Eintracht gereicht Gott zum Ruhm.


Dimitri Salachas
Professor für orientalisches Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Urbaniana und dem Päpstlichen Orientalischen Institut


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