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ORTHODOXE
Aus Nr. 09 - 2005

Das Glaubenssymbol von Nizäa-Konstantinopel und das Konzil von Ephesus




Das erste ökumenische Konzil 
von Nizäa, Ikone aus der Zeit Ende 15./Anfang 16. Jh., Collezione Ambroveneto, Vicenza.

Das erste ökumenische Konzil von Nizäa, Ikone aus der Zeit Ende 15./Anfang 16. Jh., Collezione Ambroveneto, Vicenza.

Das Verbot, das Glaubenssymbol von Nizäa-Konstantinopel zu modifizieren (worauf sich Filaret in diesem Interview bezieht) wurde schon vom ersten Kanon des Konzils von Konstantinopel (361) sanktioniert, vom Konzil von Ephesus (431) mit Nachdruck bestätigt. Kanon 7 des Konzils von Ephesus tritt ausführlich für das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel ein, das es als „fromm und der gesamten Ökumene angepaßt“ definiert. Weil aber „einige, auch wenn sie vorgeben, es zu bekennen und ihm zu folgen, seinen wahren Sinn schlecht auslegen, nach ihrer Sichtweise, und – da Kinder des Irrtums und der Verdammnis – die Wahrheit verdrehen,“, führt der Kanon eine wahre Flut von Zitaten „der heiligen rechtgläubigen Väter“ an, „um zu zeigen, auf welche Weise sie diesen Glauben verstanden und mutig predigten, damit klar ist, daß all jene, die einen rechten und reinen Glauben besitzen, diesen auch auf diese Weise auslegen und predigen.“ Sich auf die Autorität der zitierten Dokumente beziehend, „legt der Kanon dar, daß es für niemanden legitim ist, einen anderen Glauben vorzuschlagen, abzufassen oder zu formulieren als den, der von den heiligen Vätern definiert wurde, die sich in Nizäa, mit dem Heiligen Geist, versammelt hatten. Jene, die es wagen sollten, einen anderen Glauben zu formulieren oder denen gegenüber vorzuschlagen, die sich zur Kenntnis der Wahrheit bekehren wollen, vom Hellenismus kommend, oder vom Judentum oder von irgendeiner anderen Häresie, sind – wenn sie Bischöfe oder Kleriker sind – als abgesetzt zu betrachten, die Bischöfe als des Episkopats enthoben, die Kleriker der kirchlichen Würde, die Laien sollen mit dem Kirchenbann belegt werden.“


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