KONGREGATION FÜR DIE SELIG- UND HEILIGSPRECHUNGSPROZESSE. Interview mit Kardinal José Saraiva Martins.
Selig unter den Ihren
Die Seligsprechungsverfahren werden von nun an nicht mehr in Rom stattfinden, sondern in den jeweiligen Diözesen oder an einem anderen geeigneten Ort. „Die Tatsache, daß die neuen Normen eine größere Miteinbeziehung der Ortskirchen bedeuten, ist pastoral gesehen ganz einfach wunderbar.“
Interview mit Kardinal José Saraiva Martins von Gianni Cardinale

Kardinal José Saraiva Martins leitet die feierliche Seligsprechung der Diener Gottes Ascensión Nicole Goñi und Marianne Cope (Petersbasilika, 14. Mai 2005).
30Tage wollte sich mit Kardinal José Saraiva Martins, dem Portugiesen, der seit 1998 Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse ist, darüber unterhalten.
Eminenz, was besagt die „Mitteilung“?
JOSÉ SARAIVA MARTINS: Eigentlich handelt es sich weniger um eine Neuheit, als vielmehr um eine Rückkehr zu dem von 1662 bis 1971 üblichen Brauchtum, als nicht der Papst die Feier der Seligsprechungen leitete. Außerdem wird bekräftigt, daß die Seligsprechung nach wie vor ein vom Papst vorgenommener Akt ist und daher von einem päpstlichen Vertreter vorgenommen werden wird, normalerweise dem Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse.
Wo finden die Seligsprechungsfeiern statt?
SARAIVA MARTINS: In der Vergangenheit fanden diese Feiern in Rom statt, von jetzt an werden die Seligsprechungen in den Diözesen stattfinden, die das Seligsprechungsverfahren vorangetrieben haben oder an einem anderen, als geeignet erachteten Ort.
Bleibt dennoch die Möglichkeit bestehen, daß der Ritus in Rom zelebriert wird?
SARAIVA MARTINS: Ja, aber nur dann, wenn der Bischof und die mit der Seligsprechung befaßten Personen ausdrücklich darum angesucht haben und das Staatssekretariat sein Einverständnis gegeben hat.
Ein Großteil der für diesen Oktober und November vorgesehenen Seligsprechungen werden in Rom stattfinden...
SARAIVA MARTINS: Das stimmt, aber in den meisten Fällen handelt es sich um Feiern, die vor dem Inkrafttreten der neuen Norm angesetzt wurden.
Was hat Papst Benedikt XVI. dazu getrieben, diese Neuheit einzuführen, die in Wahrheit eine Rückkehr zum Althergebrachten ist?
SARAIVA MARTINS: Wie man in unserer Mitteilung nachlesen kann, handelt es sich um Verfügungen aus „theologischen Gründen“, die von „pastoralen Erfordernissen“ diktiert wurden. Die Tatsache, daß die neuen Normen eine größere Beteiligung der Ortskirchen bedeuten, ist pastoral gesehen ganz einfach wunderbar. Es ist gut, daß sich die gesamte lokale Gemeinschaft versammelt – und nicht nur jene, die nach Rom kommen könnten – und den Umstand feiert, daß eines ihrer Mitglieder zur Ehre der Altäre erhoben wird. Es handelt sich um eine privilegierte Gelegenheit für die Katechese.
Welche sind die „theologischen Gründe“ dieser Veränderungen?
SARAIVA MARTINS: Die theologischen Gründe betreffen die Notwendigkeit, Seligsprechungen und Heiligsprechungen auseinanderzuhalten. Eine Notwendigkeit, die unser Dikasterium stets herausstellen wollte. Obwohl es sich in beiden Fällen um vom Papst vorgenommene Akte handelt – und das darf man nie vergessen –, bestimmt der Papst mit den Seligsprechungen, daß einem Diener Gottes ein öffentlicher Kult an einem bestimmten Ort, in einer bestimmten Region oder in einer bestimmten kirchlichen Gemeinschaft erwiesen werden darf, wogegen der Selige mit einer Heiligsprechung zum Heiligen erklärt wird, was den Kult für die gesamte Kirche verpflichtend macht. Hier muß noch angefügt werden – wie ich im Kommentar geschrieben habe, der am 29. September im Osservatore Romano im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der „Communicatio“ erschienen ist –, daß die Kirche bei den Heiligsprechungen „für die gesamte Kirche eine Äußerung macht, die Dekret-Charakter hat und das feierliche Lehramt des Papstes in Anspruch nimmt.“ Bei den Seligsprechungen ist das nicht der Fall.
Eminenz, einige Theologen sind der Meinung, auch bei den Kanonisierungen sei das unfehlbare Lehramt der Kirche nicht in Anspruch genommen...
SARAIVA MARTINS: Es handelt sich um – ehrlich gesagt, weit verbreitete – theologische Meinungen, die jedoch nicht die offizielle Position der Kirche repräsentieren. In diesem Zusammenhang sollte man daran erinnern, daß 1998, als das motu proprio von Johannes Paul II., Ad tuendam fidem, veröffentlicht wurde, in einem angefügten „Lehrmäßigen Kommentar“, den der damalige Kardinal Joseph Ratzinger unterzeichnet hatte, unter den vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche als endgültig vorgelegten Lehren ausdrücklich die Heiligsprechungen zitiert wurde, neben anderen, als da wären: die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe, die Unerlaubtheit der Euthanasie, die Lehre von der Unrechtmäßigkeit der Prostitution und der Unzucht, die Rechtmäßigkeit der Papstwahl oder der Feier eines Ökumenischen Konzils, die Erklärung von Papst Leo XIII. über die Ungültigkeit der anglikanischen Weihen.
Ist, um den Unterschied zwischen Seligsprechung und Heiligsprechung noch klarer herauszustellen, die Zusammenstellung eines eigenen Ordo beatificationis et canonizationis vorgesehen?
SARAIVA MARTINS: Das Büro für liturgische Feiern mit dem Heiligen Vater arbeitet, zusammen mit unserem Dikasterium und der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse gerade daran. Der Zweck ist der, die Unterschiede zwischen den beiden Feiern besser herauszustellen und ein grundlegend einheitliches Ritenmodell für die Seligsprechungen vorzuschlagen, die man in den verschiedenen Teilen der Welt zelebrieren wird.
Kardinal Joseph Ratzinger scheint in der Vergangenheit die Hoffnung auf eine gemäßigtere Zahl neuer Seliger und Heiliger zum Ausdruck gebracht zu haben. Müssen wir nun darauf gefasst sein, daß Papst Benedikt XVI. in diesem Fall das vorantreiben wird, was er sich als Kardinal gewünscht hat?
SARAIVA MARTINS: Bisher gibt es nichts, was darauf hinweisen würde. Auf der Warteliste unserer Kongregation stehen ca. 2.000 Verfahren, und ca. 400 positio warten bereits darauf, untersucht zu werden. Die Arbeit schreitet regulär voran, wie in den letzten Jahren auch.
...Wie steht es um das Verfahren von Johannes Paul II.? Es schreitet den Normen gemäß voran. Nachdem Papst Benedikt XVI. den Indult gewährt hat, keine fünf Jahre warten zu müssen, konnte das Verfahren mit der diözesanen Phase beginnen und schreitet nun voran wie alle anderen auch.
Eminenz, erlauben Sie uns ein paar Fragen zum status einiger
Seligsprechungsverfahren, die die Gläubigen besonders interessieren?
SARAIVA MARTINS: Das kommt darauf an.
Wie steht es um das Verfahren von Johannes Paul II.?
SARAIVA MARTINS: Es schreitet den Normen gemäß voran. Nachdem Papst Benedikt XVI. den Indult gewährt hat, keine fünf Jahre warten zu müssen, konnte das Verfahren mit der diözesanen Phase beginnen und schreitet nun voran wie alle anderen auch.
Halten Sie es für möglich – wie angedeutet wurde –, daß Johannes Paul II. als Märtyrer seliggesprochen werden könnte?
SARAIVA MARTINS: Bekanntlich werden nur jene als Märtyrer betrachtet, die freiwillig ihr Blut vergossen haben, in odium fidei ermordet wurden. Ich habe keinen Zweifel daran, daß der Diener Gottes Johannes Paul II., wenn sich diese Bedingungen ergeben hätten, die Prüfung des Martyriums mutig auf sich genommen hätte. Beim gegenwärtigen Stand der Dinge glaube ich allerdings nicht, daß diese Bedingungen effektiv gegeben waren.
Apropos Martyrium. Während des Großen Jubiläums 2000 wurde herausgestellt, daß der Begriff „Märtyrer“ nur jenen zugestanden werden dürfe, denen die Kirche diesen Titel – nach von Ihrem Dikasterium durchgeführtem Prozess – auch wirklich verliehen hat. Alle anderen wären „Glaubenszeugen“. Gilt diese Unterscheidung immer noch?
SARAIVA MARTINS: Natürlich; in diesem Falle hat es keine Änderungen gegeben. Den Begriff Märtyrer für jemanden zu gebrauchen, der nicht als solcher von der Kirche anerkannt wurde, ist und bleibt ein bedauernswerter Mißbrauch.
An welchem Punkt ist der Seligsprechungsprozess von Pius XII. angelangt?
SARAIVA MARTINS: Es ist ja wohl inzwischen kein Geheimnis mehr, daß die Positio super virtutibus fertiggestellt wurde. An diesem Punkt bleiben nun die Bewertungen der Theologen abzuwarten und das Urteil der in ordentlicher Versammlung zusammengekommenen Kardinäle. Wir hoffen, nächstes Jahres fortschreiten zu können.
Vor dem Sommer erregte die Nachricht einiges Aufsehen, daß das Seligsprechungsverfahren von Leo Dehon bis auf weiteres „auf Eis gelegt“ worden wäre, weil man ihn des Antisemitismus bezichtigt hätte. In der Presse war die Nachricht durchgesickert, daß der Hl. Stuhl eine Kommission eingesetzt hat, die sich mit der Frage auseinandersetzen soll. Hat die Kommission ihre Arbeit beendet?
SARAIVA MARTINS: Ja, sie hat ihre Arbeit beendet. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Nur, daß es in diesem Fall, wie auch in allen anderen, im Interesse des Hl. Stuhls ist, die geschichtliche Wahrheit aufzudecken.
Eine letzte Frage zu dem unvergessenen Erzbischof von El Salvador, Oscar Arnulfo Romero, der ermordet wurde, als er gerade die Messe feierte. Der Postulator des Verfahrens hat bekräftigt, daß die von der Kongregation für die Glaubenslehre zum Ausdruck gebrachten Vorbehalte inzwischen ausgeräumt seien und das Verfahren wieder Ihrem Dikasterium vorliege, wo es den normalen iter gehen wird...
SARAIVA MARTINS: Darüber ist mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts bekannt.