Zuviele Streichungen
von Giovanni Cubeddu
Das Schlußdokument des
Gipfels der Staats- und Regierungschefs, mit dem man den 60. Jahrestag der
Gründung der Vereinten Nationen begangen hatte, hält die ein oder
andere Enttäuschung bereit. Damit meinen wir nicht etwa die nicht
zustandegekommene, sine die verschobene
Reform des Sicherheitsrates aufgrund der Gefahr, daß das Ganze mit
der Aufnahme weniger ständiger Mitglieder geendet hätte, sondern
die Erkenntnis, daß von anderen, bereits schwarz auf weiß
definierten Versprechen, wenig – um nicht zu sagen gar nichts –
übrig geblieben ist.
Wir wollen einige Beispiele nennen, angefangen bei dem Kapitel der Entwicklungshilfe für die armen Länder. Der Absatz, in dem in der vorherigen Version des Dokuments die Notwendigkeit bekräftigt wurde, die Subventionen unverzüglich aufzustocken, um endlich bei der berühmten 0,7%-Grenze des BIP anzulangen, ist vollkommen verschwunden, hat einer wenig klaren, allgemeinen Verpflichtung Platz gemacht, die „mit großem Interesse von den internationalen Bemühungen einiger Länder Kenntnis nimmt.“
In Sachen internationaler Handel wurde aus den präzisen Zugeständnissen, mit denen man die Exportbestrebungen der armen Länder oder den Schutz ihrer schwachen Inlandsmärkte ab sofort erleichtern wollte, eine „nicht unbedeutende Liberalisierung des Handels“. Auch die Erwähnung des WHO-Beschlusses vom August 2004 zugunsten der aufstrebenden Märkte fiel dem Rotstift zum Opfer.
Den Ländern, in denen sich Krankheiten wie AIDS, Malaria und Tuberkulose zu wahren Pandemien entwickelt haben, wird es wohl keine große Freude bereiten feststellen zu müssen, daß es keinen Verweis auf ein Engagement der UNO gibt, öffentliche Fonds für die wissenschaftliche Forschung, neue Arzneimittel oder Behandlungsmethoden zur Verfügung zu stellen. Eine „Streichung“, von der auch der Hl. Stuhl, von dem der ursprüngliche Vorschlag ausgegangen war, wenig begeistert sein wird.
Aber damit sind die Überraschungen über die „überarbeitete“ Version des UNO-Dokuments beileibe noch nicht zuende. So kann man sich beispielsweise schon auf der ersten Seite nur wundern, wo aus dem Kapitel mit dem Titel „Werte und Prinzipien“ Begriffe wie „Multilateralismus“ (der sehr viel weiter hinten im Text wieder auftaucht, im Zusammenhang mit der Debatte über den Einsatz der Gewalt in den internationalen Beziehungen) und „Absehen von einem Rückgriff auf Drohungen oder den Einsatz von Gewalt“ verschwunden sind. Man kann auch feststellen, daß in dem Absatz über den Einsatz von Gewalt die erneute Bekräftigung dessen verschwunden ist, daß dies „als ein Instrument betrachtet werden müsste, das nur als allerletzte Möglichkeit ergriffen werden darf.“ Und es findet sich auch keinerlei Anerkennung der „Notwendigkeit, auch weiterhin über die Prinzipien bezüglich des Einsatzes von Gewalt zu diskutieren.“
Der Sicherheitsrat kann also vermehrt herangezogen werden und schon auf die drohende Gefahr des Einsatzes der Gewalt reagieren.
Für die durch Militäreinsätze eingebrockten Probleme sollte allerdings die Peacebuilding Commission zuständig sein, die gegründet wurde, um den Frieden in jenen Ländern wiederherzustellen, die unter bewaffneten Auseinandersetzungen zu leiden haben. Diese Kommission (die eine konzeptionelle und institutionelle Lücke der UNO auffüllt) ist eine der wenigen Neuheiten. Die gut zu der Tendenz passt, immer größere Betonung auf Begriffe wie „Verantwortung zu beschützen“ zu legen, verstanden als Pflicht der Staaten den Bevölkerungen gegenüber, die Opfer von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungsaktionen und Verbrechen gegen die Menschheit geworden sind. Und wenn die Regierungen nicht reagieren, wird das eben der Sicherheitsrat tun. Seitdem die Peacebuilding Commission vor zwei Jahren von Kanada vorgeschlagen wurde, hat sie sich ziemlich gemausert. Gefördert wurde sie vor allem von den USA und den verschiedenen afrikanischen Regierungen. Kardinal Sodano hat ihr einen erheblichen Teil seiner UNO-Ansprache vom 16. September gewidmet (unter Verweis auf die berühmte „humanitäre Intervention“, die Papst Wojtyla schon 1992-93 verlangte, wenn sie der Staatssekretär auch nie offen zitierte).
Der Vatikan-Diplomatie liegen sicher zwei andere Punkte am Herzen.
Erstens einmal die baldige Schaffung eines Menschenrechtsrates. Aber dieses Gebiet – ob es sich nun um Politik oder Ethik handelt, ist ein überaus rutschiges Parkett. Bezeichnend war der jüngste (23. September) Beitrag des Hl. Stuhls vor der UNO-Generalversammlung, im Rahmen dessen betont wurde, daß nur ein „legitimer Pluralismus“ beim praktischen Schutz der Menschenrechte dabei helfen kann, die fruchtlose Debatte zwischen den Verfechtern des Relativismus und denen des kulturellen (und politischen...) Imperialismus hinter uns zu lassen. Aber ein Kompromiß muß erst noch gefunden werden.
Der zweite Punkt ist der interreligiöse Dialog, der im Glaspalast immer mehr als mögliches Werkzeug für die friedliche Beilegung von Streitfragen betrachtet wird. Ein Thema allerdings, das – wie die Vatikan-Diplomaten meinen – nicht in den Zuständigkeitsbereich der UNO fällt und den verschiedenen Religionen überlassen bleiben muß. Es gilt also zu vermeiden, daß sich hinter dieser Öffnung den Religionen gegenüber die nicht neue Versuchung verbirgt, eine universale und willkürliche „Hilfeleistungs“-Ethik ins Rollen zu bringen, die für jede x-beliebige Sekte – mit in den Glaspalast eingeschleusten „Freunden“ – eine Art „Passierschein“ sein könnte, der ihr den Zutritt zu den UNO-Büros ermöglicht.
Und wie sollten wir dann noch vergessen, daß aus dem Schlußdokument bedauerlicherweise auch das Kapitel über die Abrüstung und gegen die Atomwaffen kurzerhand gestrichen wurde?
Wir hören uns wieder
Giovanni Cubeddu
Wir wollen einige Beispiele nennen, angefangen bei dem Kapitel der Entwicklungshilfe für die armen Länder. Der Absatz, in dem in der vorherigen Version des Dokuments die Notwendigkeit bekräftigt wurde, die Subventionen unverzüglich aufzustocken, um endlich bei der berühmten 0,7%-Grenze des BIP anzulangen, ist vollkommen verschwunden, hat einer wenig klaren, allgemeinen Verpflichtung Platz gemacht, die „mit großem Interesse von den internationalen Bemühungen einiger Länder Kenntnis nimmt.“
In Sachen internationaler Handel wurde aus den präzisen Zugeständnissen, mit denen man die Exportbestrebungen der armen Länder oder den Schutz ihrer schwachen Inlandsmärkte ab sofort erleichtern wollte, eine „nicht unbedeutende Liberalisierung des Handels“. Auch die Erwähnung des WHO-Beschlusses vom August 2004 zugunsten der aufstrebenden Märkte fiel dem Rotstift zum Opfer.
Den Ländern, in denen sich Krankheiten wie AIDS, Malaria und Tuberkulose zu wahren Pandemien entwickelt haben, wird es wohl keine große Freude bereiten feststellen zu müssen, daß es keinen Verweis auf ein Engagement der UNO gibt, öffentliche Fonds für die wissenschaftliche Forschung, neue Arzneimittel oder Behandlungsmethoden zur Verfügung zu stellen. Eine „Streichung“, von der auch der Hl. Stuhl, von dem der ursprüngliche Vorschlag ausgegangen war, wenig begeistert sein wird.
Aber damit sind die Überraschungen über die „überarbeitete“ Version des UNO-Dokuments beileibe noch nicht zuende. So kann man sich beispielsweise schon auf der ersten Seite nur wundern, wo aus dem Kapitel mit dem Titel „Werte und Prinzipien“ Begriffe wie „Multilateralismus“ (der sehr viel weiter hinten im Text wieder auftaucht, im Zusammenhang mit der Debatte über den Einsatz der Gewalt in den internationalen Beziehungen) und „Absehen von einem Rückgriff auf Drohungen oder den Einsatz von Gewalt“ verschwunden sind. Man kann auch feststellen, daß in dem Absatz über den Einsatz von Gewalt die erneute Bekräftigung dessen verschwunden ist, daß dies „als ein Instrument betrachtet werden müsste, das nur als allerletzte Möglichkeit ergriffen werden darf.“ Und es findet sich auch keinerlei Anerkennung der „Notwendigkeit, auch weiterhin über die Prinzipien bezüglich des Einsatzes von Gewalt zu diskutieren.“
Der Sicherheitsrat kann also vermehrt herangezogen werden und schon auf die drohende Gefahr des Einsatzes der Gewalt reagieren.
Für die durch Militäreinsätze eingebrockten Probleme sollte allerdings die Peacebuilding Commission zuständig sein, die gegründet wurde, um den Frieden in jenen Ländern wiederherzustellen, die unter bewaffneten Auseinandersetzungen zu leiden haben. Diese Kommission (die eine konzeptionelle und institutionelle Lücke der UNO auffüllt) ist eine der wenigen Neuheiten. Die gut zu der Tendenz passt, immer größere Betonung auf Begriffe wie „Verantwortung zu beschützen“ zu legen, verstanden als Pflicht der Staaten den Bevölkerungen gegenüber, die Opfer von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungsaktionen und Verbrechen gegen die Menschheit geworden sind. Und wenn die Regierungen nicht reagieren, wird das eben der Sicherheitsrat tun. Seitdem die Peacebuilding Commission vor zwei Jahren von Kanada vorgeschlagen wurde, hat sie sich ziemlich gemausert. Gefördert wurde sie vor allem von den USA und den verschiedenen afrikanischen Regierungen. Kardinal Sodano hat ihr einen erheblichen Teil seiner UNO-Ansprache vom 16. September gewidmet (unter Verweis auf die berühmte „humanitäre Intervention“, die Papst Wojtyla schon 1992-93 verlangte, wenn sie der Staatssekretär auch nie offen zitierte).
Der Vatikan-Diplomatie liegen sicher zwei andere Punkte am Herzen.
Erstens einmal die baldige Schaffung eines Menschenrechtsrates. Aber dieses Gebiet – ob es sich nun um Politik oder Ethik handelt, ist ein überaus rutschiges Parkett. Bezeichnend war der jüngste (23. September) Beitrag des Hl. Stuhls vor der UNO-Generalversammlung, im Rahmen dessen betont wurde, daß nur ein „legitimer Pluralismus“ beim praktischen Schutz der Menschenrechte dabei helfen kann, die fruchtlose Debatte zwischen den Verfechtern des Relativismus und denen des kulturellen (und politischen...) Imperialismus hinter uns zu lassen. Aber ein Kompromiß muß erst noch gefunden werden.
Der zweite Punkt ist der interreligiöse Dialog, der im Glaspalast immer mehr als mögliches Werkzeug für die friedliche Beilegung von Streitfragen betrachtet wird. Ein Thema allerdings, das – wie die Vatikan-Diplomaten meinen – nicht in den Zuständigkeitsbereich der UNO fällt und den verschiedenen Religionen überlassen bleiben muß. Es gilt also zu vermeiden, daß sich hinter dieser Öffnung den Religionen gegenüber die nicht neue Versuchung verbirgt, eine universale und willkürliche „Hilfeleistungs“-Ethik ins Rollen zu bringen, die für jede x-beliebige Sekte – mit in den Glaspalast eingeschleusten „Freunden“ – eine Art „Passierschein“ sein könnte, der ihr den Zutritt zu den UNO-Büros ermöglicht.
Und wie sollten wir dann noch vergessen, daß aus dem Schlußdokument bedauerlicherweise auch das Kapitel über die Abrüstung und gegen die Atomwaffen kurzerhand gestrichen wurde?
Wir hören uns wieder
Giovanni Cubeddu