Kurznachrichten
MONTINI
„Stark durch meine Zerbrechlichkeit“
„Stark durch meine Zerbrechlichkeit“: so lautet der Titel eines Artikels, der
am 6. Januar in Avvenire
erschien. Enthalten ist darin eine Synthese der Ansprache, die Giovanni
Battista Montini bei der Inbesitznahme der Diözese Mailand gehalten hat
(Dreikönigsfest 1955). Die ersten Worte, die Montini an seine neuen Gläubigen
richtete, lauteten wie folgt: „Ich habe keinen anderen Anspruch auf euer
Vertrauen als die Sendung der Kirche, die mich zu euch geführt hat; auf diesen
allein, in dem meine Zerbrechlichkeit und meine Schwäche Schutz und Halt
finden, berufe ich mich. Apostel und Bischof: das ist es, was ich bin.
Seelenhirte und Vater, Lehrmeister und Diener des Evangeliums: nichts anderes
ist meine Funktion unter euch, und nicht anders sei das Urteil, das mir eure
Barmherzigkeit zugestehen möge.“
SEEBEBEN
Die Fragen des Menschen und die Antworten Gottes

REFERENDUM
Die Kirche und das Gesetz zur künstlichen Befruchtung

Kardinal Camillo Ruini
CHRISTENTUM
Die Ironie Bennis und die Religiosität der einfachen Dinge

Jahr der Eucharistie
Ablass für besondere Akte der Verehrung des
Allerheiligsten Altarsakraments
Am 14. Januar wurde das Dekret Miraculorum maximum der Apostolischen Pönitentiarie veröffentlicht, mit dem der Papst das Geschenk des Ablasses mit besonderen Akten der Verehrung und Anbetung des Allerheiligsten Altarsakraments verbinden wollte.
„1. Ein vollkommener Ablaß wird allen und jedem Gläubigen unter den gewohnten Bedingungen (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters, Gesinnung vollkommener innerer Abkehr von jeglicher Sünde) gewährt, sooft sie andächtig und fromm an einem Gottesdienst oder einer Andacht teilnehmen, die zu Ehren des Allerheiligsten Sakramentes gefeiert werden, sei es feierlich ausgesetzt oder im Tabernakel verwahrt.
2. Außerdem wird der vollkommene Ablaß zu den obengenannten Bedingungen dem Klerus gewährt, den Mitgliedern der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens und allen weiteren Gläubigen, die zur Feier des Stundengebetes gesetzlich verpflichtet sind, sowie jenen, die gewohnt sind, das Stundengebet („Officium divinum“) aus reiner Andacht zu beten, und zwar sooft sie zum Tagesabschluß vor dem Herrn im Tabernakel gemeinsam oder einzeln die Vesper und die Komplet beten.
3. Die Gläubigen, die durch Krankheit oder aus anderen rechtmäßigen Gründen gehindert sind, das Allerheiligste Sakrament der Eucharistie in einer Kirche oder Kapelle zu besuchen, können den vollkommenen Ablaß zu Hause oder wo auch immer sie sich aufgrund der Verhinderung befinden, erlangen, wenn sie unter völliger Abkehr von jeglicher Sünde, wie es oben gesagt wurde, und mit der Absicht, sobald wie möglich die drei gewohnten Bedingungen zu erfüllen, im Geiste des Glaubens an die wirkliche Gegenwart Jesu Christi im Altarsakrament den Besuch in geistlicher Weise und in der Sehnsucht des Herzens erfüllen und das Vater unser sowie das Glaubensbekenntnis sprechen unter Hinzufügung einer frommen Anrufung Jesu im Sakrament (z.B. „Hochgelobt und gepriesen sei ohne End, Jesus Christus im Allerheiligsten Sakrament“). Sollten sie selbst dies nicht erfüllen können, erlangen sie den vollkommenen Ablaß auch, wenn sie sich in innerer Sehnsucht mit jenen verbinden, die in der gewohnten Weise das für den Ablaß vorgeschriebene Werk verrichten und Gott, dem Barmherzigen, die Krankheiten und Leiden ihres Lebens aufopfern, wobei auch sie die Absicht haben müssen, baldmöglichst die drei gewohnten Bedingungen zu erfüllen“ (zitiert nach L’Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, Nr. 3, 21. Januar 2005, S. 3).
Kirche/1 Cottier, Aids und Präservative
„In besonderen Situationen, beispielsweise in Drogenkreisen, dort, wo es eine starke menschliche Promiskuität gibt und zu dieser noch das Problem großer Armut hinzukommt, wie beispielsweise in gewissen Zonen Afrikas oder Asiens, kann der Gebrauch eines Kondoms legitim sein. Aus zweierlei Gründen. Der erste ist, daß es unter den eben beschriebenen Bedingungen, angesichts der imminenten Gefahr einer Ansteckung, schwierig ist, den normalen Weg der Verhütung einer Pandemie [Epidemie mit weiter Verbreitung] zu beschreiten, also die Erziehung zur Sakralität des menschlichen Körpers. Der zweite betrifft die Natur dieser schrecklichen Krankheit. Der Virus wird durch Geschlechtsverkehr übertragen, kann also außer Leben auch den Tod bringen. Und hier kommt das Gebot ‚Du sollst nicht töten‘ ins Spiel. Es geht vor allen Dingen darum, den Schutz des Lebens zu respektieren.“ So Georges Cottier, Theologe des Päpstlichen Hauses, in einem Interview vom 30. Januar (Agentur Apcom).
Kirche/2 Herranz und die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene
Anläßlich der Vorstellung der Instruktion Dignitatis connubii am 8. Februar hat Kardinal Julián Herranz, Präsident des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten, gesagt: „Wiederverheiratete Geschiedene sind nicht exkommuniziert, sie sind Vollmitglieder der Kirche. Die Kommunion zu empfangen oder auch nicht hat auch mit dem öffentlichen Skandal zu tun, den ihre Befindlichkeit in einer bestimmten christlichen Gemeinschaft auslösen kann.“ Die Stellungnahme des Kardinals stand tags darauf in der Repubblica zu lesen.
Kirche/3 Tettamanzi und der Dekalog an die lombardischen Politiker
„‚Es ist heute notwendiger denn je, daß sich die Politiker im Bereich der Gerechtigkeit und der Ehrlichkeit bewegen‘.“ So lauteten die Worte, die Kardinal Dionigi Tettamanzi, Erzbischof von Mailand, an Lokalpolitiker richtete, darunter Gabriele Albertini, Roberto Formigioni und der Mitte-Links-Kandidat Riccardo Sarfatti. In seinem ‚Dekalog‘ an sie sagte Tettamanzi: ‚Ihr sollt die Gerechtigkeit über alles stellen, das Gesetz stets befolgen, das Gesetz nicht in Kontrast zur Gerechtigkeit stellen, den besten den Vorzug geben, und nicht den Freunden, das Gemeinwohl über das individuelle Wohl stellen, niemals und von niemandem Geld, Gefälligkeiten oder Geschenke annehmen, die Güter aller nicht für persönliche Zwecke benützen, nie eine höhere Bezahlung als die geschuldete verlangen, und schließlich, wenn ihr schon einen Gefallen tun müsst, dann tut ihn den Schwachen, den Armen‘“ (La Stampa, 5. Februar).
Kirche/4 Paglia, die Wunder und das Staunen
„Ich denke, daß auch der Glaube und die Vernunft heute gerufen sind, sich mit dem Sinn des Geheimnisses auseinanderzusetzen. Ein Glaube, der das Geheimnis ausgrenzt, eine Vernunft, die das über dem Leben des Menschen stehende Geheimnis nicht bedenkt, laufen Gefahr, die Menschen dem Relativismus, dem Fundamentalismus oder dem Wunderkult in die Arme zu treiben. Und dabei brauchen wir doch wirkliche Wunder, die uns wieder Hoffnung machen, die Angst nehmen, den Menschen die Kraft geben, sein Schicksal wieder selbst in die Hand zu nehmen, angesichts der Schöpfung Staunen empfinden zu wollen. [...] Es ist nötig, zu staunen über das Geheimnis des Lebens, das Geheimnis von Gut und Böse, das Geheimnis des Todes, das Geheimnis dessen, was der Mensch selbst ist. All das kann man nicht mit wissenschaftlichem Ehrgeiz oder dogmatischen Anathemen angehen. Nur mit Staunen und Eintracht kann man diese großen Horizonte des Lebens verantwortlich angehen.“ So der Bischof von Terni, Vincenzo Paglia, in einem Interview von Marco Politi (la Repubblica, 28. Januar), das bei dem Interview-Buch mit dem Bischof ansetzte, dessen Name mit der Sant’Egidio-Gemeinschaft verbunden ist (Essere cristiani, Mondadori, 16,50 Euro).
Kardinäle Kardinäle Schotte und Bafile verstorben
Am 11. Dezember wurde Kardinal Giovanni Saldarini, Erzbischof von Turin von 1989 bis 1999, achtzig Jahre alt. Am 10. Januar verstarb der Belgier Jan Pieter Schotte. Der 77jährige war bis zum vergangenen Jahr Generalsekretär der Bischofssynode. Am 3. Februar verstarb Kardinal Corrado Bafile, mit 101 Jahren der älteste unter den Kardinälen. Eine Anmerkung am Rande: Laut Annuario Pontificio 2005 – das der Papst am 31. Januar vorstellte und Ende Februar in den Buchhandlungen erhältlich sein wird – wurde der polnische Kardinal Henryk Gulbinowicz, emeritierter Erzbischof von Wroclaw, 1923 geboren, in den früheren Jahrbüchern dagegen wird 1928 als Geburtsjahr angegeben.
Die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle des Kardinalskollegiums ist nun also auf 119 gesunken (20 davon Italiener), die Gesamtzahl beläuft sich auf 183.
Im Jahr 2005 können sechs Kardinäle ihren achtzigsten Geburtstag feiern: Alexandre do Nascimento, Emeritierter von Luanda, Angola (1. März); Antonio José Gonzàlez Zumàrraga, Emeritierter von Quito, Ecuador (18. März); Francisco Álvarez Martínez, Emeritierter von Toledo, Spanien (14. Juli); Armand Gaétan Razafindratandra, Erzbischof von Antananarivo, Madagaskar (7. August); José Freire Falcão, Emeritierter von Brasilia, Brasilien (23. Oktober).
Ernennungen/1 Paris: Msgr. Vingt-Trois Nachfolger von Kardinal Lustiger
Am 11. Februar wurde die Ernennung des neuen Erzbischofs von Paris bekanntgegeben. Nachfolger von Jean-Marie Lustiger, der im September seinen 79. Geburtstag feiern kann, wird André Vingt-Trois, seit 1999 Erzbischof von Tours. Eine Ernennung im Zeichen der Kontinuität. Der 63jährige Vingt-Trois war Ende der Sechzigerjahre in der Pariser Pfarrei Sainte Jeanne de Chantal tätig, wo Lustiger Pfarrer war. Und nicht nur das. Als Lustiger im Januar 1981 Erzbischof der französischen Hauptstadt wurde, wurde Msgr. Vingt-Trois sein Generalvikar. 1988 war er Weihbischof von Paris, 11 Jahre später von Tours.
Ernennungen/2 Comastri Koadjutor des Erzpriesters in der Basilika St. Peter
Am 5. Februar wurde Kardinal Francesco Marchisano, Erzpriester der Patriarchalbasilika St. Peter, der im Juni 76 Jahre alt wird, zum Präsidenten der ULSA ernannt, jenem vatikanischen Organ, das sich um die Beziehungen zu den Angestellten des Hl. Stuhls befaßt. Als Koadjutor wurde ihm Erzbischof Angelo Comastri zur Seite gestellt, der auch das Amt des Generalvikars des Heiligen Vaters für den Staat der Vatikanstadt und des Präsidenten der Dombauhütte von St. Peter übernimmt, die bisher Kardinal Marchisano innehatte. Der Norditaliener Comastri, der im September seinen 62. Geburtstag feiern kann, ist seit 1967 Priester, seit 1996 Prälat-Erzbischof von Loreto; zuvor, von 1990 bis 1994, hatte er die Diözese Massa Marittima-Piombino geleitet. In der Fastenzeit vor zwei Jahren predigte Comastri vor der Römischen Kurie die geistlichen Exerzitien.
Ernennungen/3 Hoser beigeordneter Sekretär bei Propaganda Fide. Neuer Untersekretär beim Rat für die Familie
Am 22. Januar wurde der polnische Pallottiner-Pater Henryk Hoser zum Erzbischof ernannt, zum beigeordneten Sekretär der Kongregation für die Evangelisierung der Völker und zum Präsidenten der Päpstlichen Missionswerke. Der neue beigeordnete Sekretär wurde 1942 in Warschau geboren. 1969 trat er in die Gesellschaft des katholischen Apostolates ein, die der hl. Vinzenzo Pallotti gegründet hatte, 1974 empfing er die Priesterweihe. Von 1975 bis 1995 war er als Missionar in Ruanda tätig, wo er verschiedene Ämter im Bereich der Pastoral innehatte: Vizepfarrer, Pfarrer, Verantwortlicher des Familienapostolates, Organisator der Sitzungen zur apostolischen Formation für die Laien, Förderer des Presseapostolates. 1994, in Abwesenheit des apostolischen Nuntius in Kigali, ernannte ihn der Hl. Stuhl zum apostolischen Visitator in diesem Land, ein Amt, das er mehr als 2 Jahre lang innehatte, bis zur Ernennung des neuen päpstlichen Repräsentanten. Von 1996 bis 2003 war er Regionaloberer der Pallottiner und Mitglied des Missionsrates der Konferenz der höheren Ordensoberen in Frankreich. Seit 2004 ist er Rektor der „Procure missionaire“ der Pallottiner im belgischen Brüssel; er ist auch im Bereich der Europäischen Gemeinschaft in der Pastoral tätig.
Am 28. Januar wurde Msgr. Jean Laffitte, Mitglied der Emmanuel-Gemeinschaft zum Untersekretär des Päpstlichen Rates für die Familie ernannt. Der 53jährige Franzose und Professor am Päpstlichen Institut Johannes Paul II. für die Familie, ist seit 2003 auch Konsultor bei der Kongregation für die Glaubenslehre.
Italien Castellani Erzbischof in Lucca. Cantoni Bischof in Crema
Am 22. Januar wurde Benvenuto Italo Castellani zum Erzbischof von Lucca ernannt, wo der 62Jährige seit Mai 2003 Koadjutor war.
Am 25. Januar wurde der 55jährige Oscar Cantoni, seit 1975 Priester der Diözese Como, zum Bischof von Crema ernannt. Seit 2003 war er Bischofsvikar für den Klerus in seiner Heimatdiözese.
Diplomatie/1 Neue Nuntien in Kenia und in Griechenland. Neuer Tourismus-Beobachter
Am 14. Januar wurde der französische Erzbischof Alain Paul Lebeaupin zum neuen Nuntius in Kenia ernannt. Der 60jährige, Priester seit 1975, trat 1979 in den diplomatischen Dienst. Stationen seiner Laufbahn waren: UNO-Sitz New York, Dominikanische Republik, Mosambik und das Staatssekretariat. Von 1996 bis 1998 war er in Brüssel als Geschäftsträger bei der Europäischen Gemeinschaft beschäftigt. 1998 wurde er zum Erzbischof und zum Nuntius ernannt.
Am 25. Januar wurde der irische Erzbischof Patrick Coveney zum neuen Nuntius in Griechenland ernannt. Der 71jährige tritt in die Fußstapfen des Libanesen Paul Fouad Tabet, der bereits das 75. Lebensjahr vollendet hat. Coveney, Priester seit 1959 und seit 1985 Erzbischof, wurde 1996 zum Nuntius in Neuseeland und anderen Ländern Ozeaniens ernannt. Zuvor war er päpstlicher diplomatischer Vertreter in Mosambik und Simbabwe, Äthiopien und Eritrea.
Am 31. Januar wurde Msgr. Giovanni Francesco Bugnaro, seit 1982 Priester der Erzdiözese Mailand, zum Ständigen Beobachter bei der Welttourismusorganisation ernannt. 2002 wurde der 62Jährige Bürochef bei der Kongregation für die Orientalischen Kirchen, wo er seit 1995 beschäftigt ist.
Diplomatie/2 Neue Botschafter Kubas und der Niederlande beim Hl. Stuhl
Am 8. Januar wurde dem Papst das Beglaubigungsschreiben des neuen kubanischen Botschafters überreicht. Der 69jährige Raul Roa Kouri, Karrierediplomat, war bereits in Havanna tätig, in der Tschechoslowakei (1961-1963), Brasilien (1963-1964), am UNO-Sitz New York (1978-1984) und in Frankreich (1994-1998). In seiner Ansprache brachte der Papst u.a. seine Hoffnung auf ein Ende des Embargos zum Ausdruck („es ist der lebhafte Wunsch des Hl. Stuhls, daß die Hindernisse, die die freie Kommunikation und den Austausch zwischen der kubanischen Nation und einem Teil der internationalen Gemeinschaft behindern, möglichst bald überwunden werden“). Er erkannte an, daß „sich Kuba durch einen Geist der Solidarität auszeichnet, den es mit der Entsendung von Personal und Hilfsgütern an verschiedene Bevölkerungen unter Beweis gestellt hat, die Opfer von Naturkatastrophen, Konflikten und Armut geworden sind.“ Dann bat er darum, „in einem Klima echter religiöser Freiheit“ zuzulassen, daß weitere Priester, Ordensmänner und -frauen auf die Insel geschickt würden. Roa Kouri erinnerte dagegen an seinen Vorgänger Luis Amado Blanco, der sich „während des Pontifikats von Paul VI. als taktvoller und weiser Dekan des diplomatischen Korps erwiesen hat.“
Am 22. Januar war die neue Repräsentantin der Niederlande an der Reihe, Monique Patricia Antoinette Frank. Die 60jährige Karrierediplomatin war bereits Botschafterin in Bukarest, in Hanoi, und – zuletzt – in Kiew. Der Papst sagte in seiner Ansprache u.a.: „... Die holländische Gesellschaft, die vom Phänomen der Säkularisierung geprägt ist, betreibt eine neue Politik in Sachen Gesetzgebung hinsichtlich dem Beginn und dem Ende des Lebens. Der Hl. Stuhl hat es damals nicht versäumt, seine Position klar darzulegen und die Katholiken der Niederlande aufzufordern, ihren bedingungslosen und absoluten Respekt vor der menschlichen Person, von ihrer Empfängnis an bis zu ihrem natürlichen Tod, immerdar zu bezeugen.“ Die Botschafterin dagegen erinnerte an ihre vorherigen Missionen in Rumänien und der Ukraine und sagte dem Papst, daß dort „dank Ihres Wirkens und Ihrer wohltuenden Besuche überaus positive Entwicklungen auf ökumenischer Ebene verzeichnet werden konnten.“
Am 14. Januar wurde das Dekret Miraculorum maximum der Apostolischen Pönitentiarie veröffentlicht, mit dem der Papst das Geschenk des Ablasses mit besonderen Akten der Verehrung und Anbetung des Allerheiligsten Altarsakraments verbinden wollte.
„1. Ein vollkommener Ablaß wird allen und jedem Gläubigen unter den gewohnten Bedingungen (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters, Gesinnung vollkommener innerer Abkehr von jeglicher Sünde) gewährt, sooft sie andächtig und fromm an einem Gottesdienst oder einer Andacht teilnehmen, die zu Ehren des Allerheiligsten Sakramentes gefeiert werden, sei es feierlich ausgesetzt oder im Tabernakel verwahrt.
2. Außerdem wird der vollkommene Ablaß zu den obengenannten Bedingungen dem Klerus gewährt, den Mitgliedern der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens und allen weiteren Gläubigen, die zur Feier des Stundengebetes gesetzlich verpflichtet sind, sowie jenen, die gewohnt sind, das Stundengebet („Officium divinum“) aus reiner Andacht zu beten, und zwar sooft sie zum Tagesabschluß vor dem Herrn im Tabernakel gemeinsam oder einzeln die Vesper und die Komplet beten.
3. Die Gläubigen, die durch Krankheit oder aus anderen rechtmäßigen Gründen gehindert sind, das Allerheiligste Sakrament der Eucharistie in einer Kirche oder Kapelle zu besuchen, können den vollkommenen Ablaß zu Hause oder wo auch immer sie sich aufgrund der Verhinderung befinden, erlangen, wenn sie unter völliger Abkehr von jeglicher Sünde, wie es oben gesagt wurde, und mit der Absicht, sobald wie möglich die drei gewohnten Bedingungen zu erfüllen, im Geiste des Glaubens an die wirkliche Gegenwart Jesu Christi im Altarsakrament den Besuch in geistlicher Weise und in der Sehnsucht des Herzens erfüllen und das Vater unser sowie das Glaubensbekenntnis sprechen unter Hinzufügung einer frommen Anrufung Jesu im Sakrament (z.B. „Hochgelobt und gepriesen sei ohne End, Jesus Christus im Allerheiligsten Sakrament“). Sollten sie selbst dies nicht erfüllen können, erlangen sie den vollkommenen Ablaß auch, wenn sie sich in innerer Sehnsucht mit jenen verbinden, die in der gewohnten Weise das für den Ablaß vorgeschriebene Werk verrichten und Gott, dem Barmherzigen, die Krankheiten und Leiden ihres Lebens aufopfern, wobei auch sie die Absicht haben müssen, baldmöglichst die drei gewohnten Bedingungen zu erfüllen“ (zitiert nach L’Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, Nr. 3, 21. Januar 2005, S. 3).
Kirche/1 Cottier, Aids und Präservative
„In besonderen Situationen, beispielsweise in Drogenkreisen, dort, wo es eine starke menschliche Promiskuität gibt und zu dieser noch das Problem großer Armut hinzukommt, wie beispielsweise in gewissen Zonen Afrikas oder Asiens, kann der Gebrauch eines Kondoms legitim sein. Aus zweierlei Gründen. Der erste ist, daß es unter den eben beschriebenen Bedingungen, angesichts der imminenten Gefahr einer Ansteckung, schwierig ist, den normalen Weg der Verhütung einer Pandemie [Epidemie mit weiter Verbreitung] zu beschreiten, also die Erziehung zur Sakralität des menschlichen Körpers. Der zweite betrifft die Natur dieser schrecklichen Krankheit. Der Virus wird durch Geschlechtsverkehr übertragen, kann also außer Leben auch den Tod bringen. Und hier kommt das Gebot ‚Du sollst nicht töten‘ ins Spiel. Es geht vor allen Dingen darum, den Schutz des Lebens zu respektieren.“ So Georges Cottier, Theologe des Päpstlichen Hauses, in einem Interview vom 30. Januar (Agentur Apcom).
Kirche/2 Herranz und die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene
Anläßlich der Vorstellung der Instruktion Dignitatis connubii am 8. Februar hat Kardinal Julián Herranz, Präsident des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten, gesagt: „Wiederverheiratete Geschiedene sind nicht exkommuniziert, sie sind Vollmitglieder der Kirche. Die Kommunion zu empfangen oder auch nicht hat auch mit dem öffentlichen Skandal zu tun, den ihre Befindlichkeit in einer bestimmten christlichen Gemeinschaft auslösen kann.“ Die Stellungnahme des Kardinals stand tags darauf in der Repubblica zu lesen.
Kirche/3 Tettamanzi und der Dekalog an die lombardischen Politiker
„‚Es ist heute notwendiger denn je, daß sich die Politiker im Bereich der Gerechtigkeit und der Ehrlichkeit bewegen‘.“ So lauteten die Worte, die Kardinal Dionigi Tettamanzi, Erzbischof von Mailand, an Lokalpolitiker richtete, darunter Gabriele Albertini, Roberto Formigioni und der Mitte-Links-Kandidat Riccardo Sarfatti. In seinem ‚Dekalog‘ an sie sagte Tettamanzi: ‚Ihr sollt die Gerechtigkeit über alles stellen, das Gesetz stets befolgen, das Gesetz nicht in Kontrast zur Gerechtigkeit stellen, den besten den Vorzug geben, und nicht den Freunden, das Gemeinwohl über das individuelle Wohl stellen, niemals und von niemandem Geld, Gefälligkeiten oder Geschenke annehmen, die Güter aller nicht für persönliche Zwecke benützen, nie eine höhere Bezahlung als die geschuldete verlangen, und schließlich, wenn ihr schon einen Gefallen tun müsst, dann tut ihn den Schwachen, den Armen‘“ (La Stampa, 5. Februar).
Kirche/4 Paglia, die Wunder und das Staunen
„Ich denke, daß auch der Glaube und die Vernunft heute gerufen sind, sich mit dem Sinn des Geheimnisses auseinanderzusetzen. Ein Glaube, der das Geheimnis ausgrenzt, eine Vernunft, die das über dem Leben des Menschen stehende Geheimnis nicht bedenkt, laufen Gefahr, die Menschen dem Relativismus, dem Fundamentalismus oder dem Wunderkult in die Arme zu treiben. Und dabei brauchen wir doch wirkliche Wunder, die uns wieder Hoffnung machen, die Angst nehmen, den Menschen die Kraft geben, sein Schicksal wieder selbst in die Hand zu nehmen, angesichts der Schöpfung Staunen empfinden zu wollen. [...] Es ist nötig, zu staunen über das Geheimnis des Lebens, das Geheimnis von Gut und Böse, das Geheimnis des Todes, das Geheimnis dessen, was der Mensch selbst ist. All das kann man nicht mit wissenschaftlichem Ehrgeiz oder dogmatischen Anathemen angehen. Nur mit Staunen und Eintracht kann man diese großen Horizonte des Lebens verantwortlich angehen.“ So der Bischof von Terni, Vincenzo Paglia, in einem Interview von Marco Politi (la Repubblica, 28. Januar), das bei dem Interview-Buch mit dem Bischof ansetzte, dessen Name mit der Sant’Egidio-Gemeinschaft verbunden ist (Essere cristiani, Mondadori, 16,50 Euro).
Kardinäle Kardinäle Schotte und Bafile verstorben
Am 11. Dezember wurde Kardinal Giovanni Saldarini, Erzbischof von Turin von 1989 bis 1999, achtzig Jahre alt. Am 10. Januar verstarb der Belgier Jan Pieter Schotte. Der 77jährige war bis zum vergangenen Jahr Generalsekretär der Bischofssynode. Am 3. Februar verstarb Kardinal Corrado Bafile, mit 101 Jahren der älteste unter den Kardinälen. Eine Anmerkung am Rande: Laut Annuario Pontificio 2005 – das der Papst am 31. Januar vorstellte und Ende Februar in den Buchhandlungen erhältlich sein wird – wurde der polnische Kardinal Henryk Gulbinowicz, emeritierter Erzbischof von Wroclaw, 1923 geboren, in den früheren Jahrbüchern dagegen wird 1928 als Geburtsjahr angegeben.
Die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle des Kardinalskollegiums ist nun also auf 119 gesunken (20 davon Italiener), die Gesamtzahl beläuft sich auf 183.
Im Jahr 2005 können sechs Kardinäle ihren achtzigsten Geburtstag feiern: Alexandre do Nascimento, Emeritierter von Luanda, Angola (1. März); Antonio José Gonzàlez Zumàrraga, Emeritierter von Quito, Ecuador (18. März); Francisco Álvarez Martínez, Emeritierter von Toledo, Spanien (14. Juli); Armand Gaétan Razafindratandra, Erzbischof von Antananarivo, Madagaskar (7. August); José Freire Falcão, Emeritierter von Brasilia, Brasilien (23. Oktober).
Ernennungen/1 Paris: Msgr. Vingt-Trois Nachfolger von Kardinal Lustiger
Am 11. Februar wurde die Ernennung des neuen Erzbischofs von Paris bekanntgegeben. Nachfolger von Jean-Marie Lustiger, der im September seinen 79. Geburtstag feiern kann, wird André Vingt-Trois, seit 1999 Erzbischof von Tours. Eine Ernennung im Zeichen der Kontinuität. Der 63jährige Vingt-Trois war Ende der Sechzigerjahre in der Pariser Pfarrei Sainte Jeanne de Chantal tätig, wo Lustiger Pfarrer war. Und nicht nur das. Als Lustiger im Januar 1981 Erzbischof der französischen Hauptstadt wurde, wurde Msgr. Vingt-Trois sein Generalvikar. 1988 war er Weihbischof von Paris, 11 Jahre später von Tours.
Ernennungen/2 Comastri Koadjutor des Erzpriesters in der Basilika St. Peter
Am 5. Februar wurde Kardinal Francesco Marchisano, Erzpriester der Patriarchalbasilika St. Peter, der im Juni 76 Jahre alt wird, zum Präsidenten der ULSA ernannt, jenem vatikanischen Organ, das sich um die Beziehungen zu den Angestellten des Hl. Stuhls befaßt. Als Koadjutor wurde ihm Erzbischof Angelo Comastri zur Seite gestellt, der auch das Amt des Generalvikars des Heiligen Vaters für den Staat der Vatikanstadt und des Präsidenten der Dombauhütte von St. Peter übernimmt, die bisher Kardinal Marchisano innehatte. Der Norditaliener Comastri, der im September seinen 62. Geburtstag feiern kann, ist seit 1967 Priester, seit 1996 Prälat-Erzbischof von Loreto; zuvor, von 1990 bis 1994, hatte er die Diözese Massa Marittima-Piombino geleitet. In der Fastenzeit vor zwei Jahren predigte Comastri vor der Römischen Kurie die geistlichen Exerzitien.
Ernennungen/3 Hoser beigeordneter Sekretär bei Propaganda Fide. Neuer Untersekretär beim Rat für die Familie
Am 22. Januar wurde der polnische Pallottiner-Pater Henryk Hoser zum Erzbischof ernannt, zum beigeordneten Sekretär der Kongregation für die Evangelisierung der Völker und zum Präsidenten der Päpstlichen Missionswerke. Der neue beigeordnete Sekretär wurde 1942 in Warschau geboren. 1969 trat er in die Gesellschaft des katholischen Apostolates ein, die der hl. Vinzenzo Pallotti gegründet hatte, 1974 empfing er die Priesterweihe. Von 1975 bis 1995 war er als Missionar in Ruanda tätig, wo er verschiedene Ämter im Bereich der Pastoral innehatte: Vizepfarrer, Pfarrer, Verantwortlicher des Familienapostolates, Organisator der Sitzungen zur apostolischen Formation für die Laien, Förderer des Presseapostolates. 1994, in Abwesenheit des apostolischen Nuntius in Kigali, ernannte ihn der Hl. Stuhl zum apostolischen Visitator in diesem Land, ein Amt, das er mehr als 2 Jahre lang innehatte, bis zur Ernennung des neuen päpstlichen Repräsentanten. Von 1996 bis 2003 war er Regionaloberer der Pallottiner und Mitglied des Missionsrates der Konferenz der höheren Ordensoberen in Frankreich. Seit 2004 ist er Rektor der „Procure missionaire“ der Pallottiner im belgischen Brüssel; er ist auch im Bereich der Europäischen Gemeinschaft in der Pastoral tätig.
Am 28. Januar wurde Msgr. Jean Laffitte, Mitglied der Emmanuel-Gemeinschaft zum Untersekretär des Päpstlichen Rates für die Familie ernannt. Der 53jährige Franzose und Professor am Päpstlichen Institut Johannes Paul II. für die Familie, ist seit 2003 auch Konsultor bei der Kongregation für die Glaubenslehre.
Italien Castellani Erzbischof in Lucca. Cantoni Bischof in Crema
Am 22. Januar wurde Benvenuto Italo Castellani zum Erzbischof von Lucca ernannt, wo der 62Jährige seit Mai 2003 Koadjutor war.
Am 25. Januar wurde der 55jährige Oscar Cantoni, seit 1975 Priester der Diözese Como, zum Bischof von Crema ernannt. Seit 2003 war er Bischofsvikar für den Klerus in seiner Heimatdiözese.
Diplomatie/1 Neue Nuntien in Kenia und in Griechenland. Neuer Tourismus-Beobachter
Am 14. Januar wurde der französische Erzbischof Alain Paul Lebeaupin zum neuen Nuntius in Kenia ernannt. Der 60jährige, Priester seit 1975, trat 1979 in den diplomatischen Dienst. Stationen seiner Laufbahn waren: UNO-Sitz New York, Dominikanische Republik, Mosambik und das Staatssekretariat. Von 1996 bis 1998 war er in Brüssel als Geschäftsträger bei der Europäischen Gemeinschaft beschäftigt. 1998 wurde er zum Erzbischof und zum Nuntius ernannt.
Am 25. Januar wurde der irische Erzbischof Patrick Coveney zum neuen Nuntius in Griechenland ernannt. Der 71jährige tritt in die Fußstapfen des Libanesen Paul Fouad Tabet, der bereits das 75. Lebensjahr vollendet hat. Coveney, Priester seit 1959 und seit 1985 Erzbischof, wurde 1996 zum Nuntius in Neuseeland und anderen Ländern Ozeaniens ernannt. Zuvor war er päpstlicher diplomatischer Vertreter in Mosambik und Simbabwe, Äthiopien und Eritrea.
Am 31. Januar wurde Msgr. Giovanni Francesco Bugnaro, seit 1982 Priester der Erzdiözese Mailand, zum Ständigen Beobachter bei der Welttourismusorganisation ernannt. 2002 wurde der 62Jährige Bürochef bei der Kongregation für die Orientalischen Kirchen, wo er seit 1995 beschäftigt ist.
Diplomatie/2 Neue Botschafter Kubas und der Niederlande beim Hl. Stuhl
Am 8. Januar wurde dem Papst das Beglaubigungsschreiben des neuen kubanischen Botschafters überreicht. Der 69jährige Raul Roa Kouri, Karrierediplomat, war bereits in Havanna tätig, in der Tschechoslowakei (1961-1963), Brasilien (1963-1964), am UNO-Sitz New York (1978-1984) und in Frankreich (1994-1998). In seiner Ansprache brachte der Papst u.a. seine Hoffnung auf ein Ende des Embargos zum Ausdruck („es ist der lebhafte Wunsch des Hl. Stuhls, daß die Hindernisse, die die freie Kommunikation und den Austausch zwischen der kubanischen Nation und einem Teil der internationalen Gemeinschaft behindern, möglichst bald überwunden werden“). Er erkannte an, daß „sich Kuba durch einen Geist der Solidarität auszeichnet, den es mit der Entsendung von Personal und Hilfsgütern an verschiedene Bevölkerungen unter Beweis gestellt hat, die Opfer von Naturkatastrophen, Konflikten und Armut geworden sind.“ Dann bat er darum, „in einem Klima echter religiöser Freiheit“ zuzulassen, daß weitere Priester, Ordensmänner und -frauen auf die Insel geschickt würden. Roa Kouri erinnerte dagegen an seinen Vorgänger Luis Amado Blanco, der sich „während des Pontifikats von Paul VI. als taktvoller und weiser Dekan des diplomatischen Korps erwiesen hat.“
Am 22. Januar war die neue Repräsentantin der Niederlande an der Reihe, Monique Patricia Antoinette Frank. Die 60jährige Karrierediplomatin war bereits Botschafterin in Bukarest, in Hanoi, und – zuletzt – in Kiew. Der Papst sagte in seiner Ansprache u.a.: „... Die holländische Gesellschaft, die vom Phänomen der Säkularisierung geprägt ist, betreibt eine neue Politik in Sachen Gesetzgebung hinsichtlich dem Beginn und dem Ende des Lebens. Der Hl. Stuhl hat es damals nicht versäumt, seine Position klar darzulegen und die Katholiken der Niederlande aufzufordern, ihren bedingungslosen und absoluten Respekt vor der menschlichen Person, von ihrer Empfängnis an bis zu ihrem natürlichen Tod, immerdar zu bezeugen.“ Die Botschafterin dagegen erinnerte an ihre vorherigen Missionen in Rumänien und der Ukraine und sagte dem Papst, daß dort „dank Ihres Wirkens und Ihrer wohltuenden Besuche überaus positive Entwicklungen auf ökumenischer Ebene verzeichnet werden konnten.“